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Partner finanziell absichern – Worauf Sie bei einer Rente achten sollten

APK

Bei den Überlegungen zum Rentenbezug sollte auch die Absicherung des Partners bedacht werden. Erst die gemeinsame Betrachtung beider Vorsorgen zeigt, welche Kombination langfristig die grösste finanzielle Sicherheit und den besten Schutz für den hinterbliebenen Partner bietet. Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Soll der Zweitverdiener besser das Kapital beziehen und der Hauptverdiener eine Rente? Müssen Sie bei verschiedene Vorsorgeeinrichtungen speziell auf etwas achten? Beim Entscheid zwischen Kapital und Rente wird ein zentrales Element des Rentenbezugs vielfach vergessen: Die Absicherung des Partners im Todesfall. Es spielt eine wesentliche Rolle, wie Sie den Renten- und Kapitalbezug auf beide Partner verteilen für die Absicherung im Alter.

Nicht alle Eier in ein Nest legen

Die APK versichert viele Zweitverdiener und wir sehen, dass viele Ehepaare zuerst die Pensionskasse des Zweitverdieners für Wohneigentumsvorbezüge oder den Kapitalbezug heranziehen – in den meisten Fällen ist das die Pensionskasse der Frau. In anderen Fällen führen Einkommensunterschiede dazu, dass ein Partner ein deutlich kleineres Guthaben bei der Pensionskasse hat als der andere. Ohne Ausgleich werden diese Ungleichheiten auch nach dem Tod eines Partners fortgeführt.

Im folgenden Beispiel nimmt der Mann als Hauptverdiener eine Rente und die Frau als Zweitverdienerin den vollständigen Kapitalbezug bei Pensionierung. Die Überlegungen gelten für den umgekehrten Fall genauso.

 MannFrau
Bei Pensionierung100 % Rente100 % Kapitalbezug

 

Das wirkt sich beim Tod eines Partners dann wie folgt aus:

 

 MannFrau
Die Frau stirbt vor dem Mann100 % Rente
(100 % eigene Rente,
keine Witwerrente) 
Verstorben

Der Mann hat 100 Prozent Rente nun allein und damit vermutlich sogar einen höheren Lebensstandard als vorher.

 

 MannFrau
Der Mann stirbt vor der FrauVerstorben60 % Rente
(keine eigene Rente,
60 % Witwenrente)

Die Frau hat nur noch 60 Prozent der Rente des Mannes und muss ihren Lebensstandard in der Regel einschränken.

Fifty-fifty als goldene Regel

Unter der Annahme, dass beide Partner eine vergleichbare Lebenserwartung haben, ist es sinnvoller, den Rentenbezug auf beide Partner aufzuteilen. In den meisten Fällen ist eine Aufteilung im Verhältnis 50:50 der Altersrenten optimal – eine Abstützung auf das angesparte Vorsorgekapital empfiehlt sich nicht. Die Höhe der Altersrente sollte dem Vorsorgebedarf entsprechen.

 MannFrau
Bei Pensionierung50 % Rente50 % Rente
Optimaler Kapitalbezug

Der Kapitalbezug ist insgesamt gleich gross wie im ersten Beispiel. In der Regel können Sie den Kapitalbezug so auch staffeln und Steuern sparen.

Wie sieht die Situation bei dieser Bezugsart nun aus, wenn ein Partner verstirbt?

 

 MannFrau
Die Frau stirbt vor dem Mann80 % Rente
(50 % eigene Rente
+ 30 % Witwerrente) 
Verstorben

Der Mann hat noch 80 Prozent der gemeinsamen Renten. Reduktion der Lebenshaltungskosten und Rentenreduktion sind in gutem Verhältnis.

 

 MannFrau
Der Mann stirbt vor der FrauVerstorben80 % Rente
(50 % eigene Rente
+ 30 % Witwenrente) 

In diesem Beispiel hat auch die Frau noch 80 Prozent der gemeinsamen Renten. Die Reduktion der Lebenshaltungskosten und die Rentenreduktion sind in angemessenem Verhältnis.

Die Aufteilung des Rentenbezugs führt zu einer gleichmässigen Absicherung beim Tod eines der Partner.

Beachten Sie bei der Aufteilung jedoch grosse Altersunterschiede zwischen den Partnern, die mit einer unterschiedlichen Lebenserwartung einhergehen. Für den deutlich älteren Partner oder die deutlich ältere Partnerin ist der Absicherungsbedarf meist kleiner.

Was müssen Sie bei den verschiedenen Pensionskassen der Partner beachten?

In der Schweiz sind anwartschaftliche Partnerrenten in der Höhe von 60 Prozent verbreitet. Es gibt aber Pensionskassen, welche höhere Leistungen im Todesfall vorsehen. Wenn nun einer der Partner eine Pensionskasse mit höheren Leistungen hat, dann wirkt sich das wesentlich aus – Der Partner mit höheren Anwartschaften sollte einen grösseren Anteil in Rentenform beziehen. Selbst relativ kleine Unterschiede bei den Anwartschaften haben einen verhältnismässig grossen Effekt. Bei der Pensionierungsplanung sollten Sie diese unbedingt berücksichtigen.

Unterschiedliche Anwartschaften
Mann – Anwartschaft70 %66,6 %60 %60 %60 %
Frau – Anwartschaft60 %60 %60 %66,6 %70 %
Kapitalverteilung für gleichwertige Hinterlassenenleistungen
Mann – Rentenanteil57 %54 %50 %46 %43 %
Frau – Rentenanteil43 %46 %50 %54 %57 %

 

Die Tabelle liest sich wie folgt: Die gemeinsame bedarfsgerechte Rente beträgt 10'000 Franken pro Monat. Im Beispiel einer Anwartschaft von 70 Prozent beim Mann bezieht der Mann also eine Rente von 5'700 Franken und die Frau 4'300 Franken. Wenn einer der Partner stirbt, erhält der Überlebende eine Rente von rund 8'300 Franken (Tod Mann: 4'300 Franken Rente der Frau und zusätzlich 70 Prozent der Rente des Mannes) oder rund 83 Prozent des gemeinsamen Renteneinkommens.

Sofern Wahlmodelle für die anwartschaftlichen Hinterlassenleistungen angeboten werden, sollten Sie deren Effekte in Bezug auf die Leistungen beim Tod ebenfalls prüfen – der Anteil der bezogenen Renten sollte auf das Wahlmodell abgestimmt werden, um die gegenseitige gleichmässige Absicherung beim Tod nach der Pensionierung sicherzustellen.

Was sollen wir tun, wenn meine Frau bei ihrer Pensionskasse den viel besseren Umwandlungssatz hat?

Gerade bei wesentlichen Unterschieden beim Umwandlungssatz zwischen den verschiedenen Pensionskassen ist es im Hinblick auf die Optimierung des gemeinsamen Renteneinkommens sinnvoll, dass mehr Rente bei derjenigen Pensionskasse mit dem höheren Umwandlungssatz bezogen wird. Wenn beide Partner eine vergleichbare Lebenserwartung haben, dann können Sie so das Renteneinkommen während der gemeinsamen Lebenszeit verbessern.

Bei bloss kleinen Umwandlungssatzdifferenzen ist bei einer zu starken Optimierung allerdings Vorsicht geboten. Sie sollten auch hier die Absicherung des Partners nicht vergessen. Wenn die Rentenverteilung einseitig gewählt wird, dann sollten Sie mit einem Teil der Umwandlungssatz-Vorteile Rücklagen bilden, um den Partner/die Partnerin im Todesfall abzusichern. Das Bilden von Rücklagen im hohen Alter ist allerdings mit Unsicherheiten verbunden, da die Lebensumstände – Krankheit, Kosten für Pflegebedürftigkeit, usw. – sich bis dahin wesentlich verändern können.

Bei einem frühzeitigen Tod des rentenbeziehenden Partners mit dem höheren Umwandlungssatz kann es zudem sein, dass nicht genügend Zeit besteht, um aus der Rente Rücklagen für die Absicherung des Partners zu bilden. Deshalb empfiehlt es sich in den meisten Fällen auch bei Umwandlungssatzdifferenzen, dass die Renten grundsätzlich auf beide Pensionskassen verteilt werden. Je grösser die Unterschiede beim Umwandlungssatz sind, desto stärker sollten Sie dies bei der Verteilung berücksichtigen, um das höhere gemeinsame Renteneinkommen zu verbessern. 

Wie berechne ich den optimalen Rentenbezug?

Es ist wichtig, dass Sie den gewünschten Rentenbezug vor der Pensionierung gemeinsam mit Ihrem Partner koordinieren, wenn sie beide bei einer Pensionskasse versichert sind. Wir empfehlen folgendes schrittweise Vorgehen:

  1. Ermitteln Sie den gemeinsamen Rentenbedarf.
  2. Auf den Webseiten der jeweiligen Pensionskassen lassen sich in der Regel die benötigten Informationen zur Höhe der anwartschaftlichen Partnerrenten, Hinterlassenenleistungen, Witwen- oder Witwerrenten sowie Informationen zu optionalen Wahlmodellen finden. Diese Informationen finden sich auch im Vorsorgereglement oder Vorsorgeplan. Auf dem individuellen Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse ist diese Information in der Regel ebenfalls ersichtlich.
  3. Vielfach reicht es, wenn Sie sich auf die in diesem Artikel erwähnten Prozentsätze für die Rentenaufteilung abstützen. Eine exaktere Berechnung kann im Einzelfall komplex werden. Die meisten Pensionskassen – wie auch die APK – bieten auf ihren Vorsorgeportalen die Möglichkeit für Simulationen. Damit können Sie verschiedene Optionen simulieren, bis Sie das gewünschte Resultat für Ihre Pension erreichen.

In Kürze

  • Bei vergleichbarer Lebenserwartung und vergleichbaren Pensionskassenleistungen ist eine 50:50 Aufteilung des Rentenbezugs zwischen beiden Partnern am sinnvollsten
  • Bei Pensionskassen mit unterschiedlichen Leistungen sollte mehr Rente dort bezogen werden, wo die Anwartschaften besser sind bzw. der Umwandlungssatz höher ist. In der Regel lohnt es sich in den meisten Fällen trotzdem, die Renten auf beide Partner zu verteilen