
Seit 1908 ist Sicherheit oberstes Gebot
Die Aargauische Pensionskasse führt seit über 100 Jahren die berufliche Vorsorge für ihre angeschlossenen Arbeitgebenden durch. Neugierig, was in dieser Zeit alles passiert ist?
Die Aargauische Pensionskasse APK führt als autonome Vorsorgeeinrichtung die berufliche Vorsorge für ihre angeschlossenen Arbeitgebenden seit über 100 Jahren durch. Sie ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit und gehört zu den grössten Pensionskassen der Schweiz.
Die APK ist eine Gemeinschaftseinrichtung mit gemeinsamer Buchhaltung und Anlage sowie einem für alle angeschlossenen Arbeitgebenden einheitlichen Deckungsgrad. Mit den modularen Vorsorgeplänen können die Bedürfnisse der Kunden flexibel und individuell abgedeckt werden.
Die APK versichert ihre Mitglieder gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod (obligatorische sowie vor- und überobligatorische Leistungen). Als sogenannt umhüllende Kasse deckt die APK die obligatorischen Leistungen nach BVG sowie überobligatorische Leistungen gemäss Vorsorgeplan ab.
Die APK führt im Rahmen der bundesrechtlichen Vorschriften und des Pensionskassendekrets die berufliche Vorsorge durch für:
- die Mitglieder des Regierungsrates, die ihr Amt nach dem 31. Dezember 2016 angetreten haben, die Mitglieder des Obergerichts, die Angestellten und Beamten des Kantons und seiner selbständigen Anstalten sowie die Angestellten der Gemeinden, deren Lohn direkt durch den Kanton ausgerichtet wird
- das Personal der Arbeitgeber, die mit der APK eine schriftliche Anschlussvereinbarung abgeschlossen haben.
Die APK wird im Beitragsprimat geführt. Sie bietet ihren Kundinnen und Kunden nebst einem modular aufbaubaren Standardplan auch Zusatzpläne und innovative Lösungen an.
Wichtige Stationen
Mit dem Pensionskassendekret schuf der Grosse Rat neue Rahmenbedingungen für die Zukunft der APK. Von zentraler Bedeutung waren:
Per 1. Januar 2008 – Inkraftsetzung
- Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat
- Ausfinanzierung der APK per 1. Januar 2008 inkl. Wertschwankungsreserven
- Möglichkeit, den angeschlossenen Arbeitgebenden verschiedene Vorsorgepläne anzubieten
Per 1. Januar 2014 – Teil-Revision
Mit der BVG-Strukturreform wurde unter anderem die Entpolitisierung der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen vorgeschrieben und die Stellung des obersten Organs (bei der APK der Vorstand) gestärkt.
Per 1. Januar 2024 – Inkraftsetzung revidiertes Dekret
Die angepassten Bestimmungen betreffen lediglich das Verwaltungspersonal sowie Lehrpersonen des Kantons. Kernpunkte der Anpassung sind der reduzierte Koordinationsabzug sowie die erhöhten Sparbeiträge. Sie sollen ein planmässiges Vorsorgeniveau von 60 Prozent sicherstellen. Mit dem neuen Plan wird auch das freiwillige Sparen ab Alter 20 ermöglicht und es sind Sparbeiträge bei Weiterbeschäftigung nach Alter 65 vorgesehen. Für Mitarbeitende ab Alter 58 und drei Dienstjahren wurde eine Einmaleinlage verabschiedet – die Höhe der Einmaleinlage wurde im Grossen Rat kontrovers diskutiert. Am Ende haben sich die Grossratsmitglieder auf 1 Prozent geeinigt.
Details zur Diskussion und zu den Beschlüssen im Grossen Rat finden Sie hier.