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Freiwilliger Einkauf

Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind ein gutes Mittel, um Ihr Altersguthaben zu erhöhen. Sie ermöglichen Ihnen zudem, Vorsorgelücken zu schliessen. Die Einzahlung können Sie von den Steuern abziehen. 

Als versicherte Person haben Sie einmal pro Jahr die Möglichkeit, Ihre Altersvorsorge durch eine einmalige Einzahlung zu verbessern. Man spricht hier häufig von einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse. Dadurch können Sie Ihre Rente erhöhen. Daneben können Sie Vorsorgelücken schliessen, die zum Beispiel durch Erwerbsunterbrüche wie Studium, Elternzeit oder Teilzeitarbeit entstehen.

Die Einkäufe in die Pensionskasse sind steuerlich absetzbar und reduzieren das steuerbare Einkommen. Wenn Sie beim Eintritt ins Rentenalter über eine Kapitalauszahlung statt einer monatlichen Rente nachdenken, fallen bei dieser Auszahlung Steuern an.

Freiwillige Einkäufe im Versichertenportal regeln

Ihre freiwilligen Einkäufe können Sie ganz bequem über unser Versichertenportal regeln. Ihre Einkaufsmöglichkeiten und die Auswirkungen auf Ihre Altersleistungen finden Sie ebenfalls dort. Wählen Sie im Versichertenportal bei «Prognosen & Berechnungen» den Punkt «Freiwilliger Einkauf».

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Was sind meine Vorteile beim freiwilligen Einkauf?

Der freiwillige Einkauf…

  • … gibt Ihnen eine höhere Rente oder Kapitalauszahlungen.
  • … ermöglicht es Ihnen, Steuern zu sparen.
  • … sicherte Sie gegen Risiken ab, da er die Leistungen im Todesfall verbessern kann.

Welche Einschränkungen gibt es beim freiwilligen Einkauf?

Der freiwillige Einkauf in eine Pensionskasse ist mit gewissen Einschränkungen verbunden. Nachfolgend listen wir Ihnen die wichtigsten auf. Detailliertere Informationen finden Sie unten in unserem Merkblatt.

  • Wohneigentum muss erst zurückgezahlt werden: Wenn Sie einen Vorbezug für Wohneigentum bezogen haben, können Sie keinen freiwilligen Einkauf vornehmen. Sie müssen den Betrag erst zurückzahlen.
  • Zuzug aus dem Ausland: Sind Sie aus dem Ausland zugezogen und haben noch nie einer Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz angehört? Dann darf die jährliche Einkaufssumme in den ersten fünf Jahren nach Eintritt 20 Prozent des versicherten Lohns nicht überschreiten.
  • Zeitlicher Rahmen: Einkäufe können bis 1 Tag vor der Pensionierung geleistet werden.
  • Stichtag für die Einzahlung: Freiwillige Einkäufe für das laufende Jahr müssen jeweils bis zum 15.12 getätigt werden. Sie können sich nur einmal pro Jahr einkaufen.
  • Einkauf nach Erreichen des Referenzalters der AHV: Ist nur möglich, wenn Sie über das Referenzalter hinaus arbeiten.
  • Einschränkung Bezug in Kapitalform: Gesetzlich können Sie freiwillige Einkäufe innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform beziehen. Wenn Sie sich trotzdem dazu entscheiden, kommt es zu steuerlichen Konsequenzen. Diese Steuerfolgen sollten Sie mit der zuständigen Steuerverwaltung klären. Die APK bietet keine steuerliche Beratung an.

Was passiert mit meinen Einkäufen im Todesfall?

Im Todesfall vor Pensionierung werden die persönlich geleisteten Einkäufe genauso wie freiwillige Sparbeiträge bei der APK vollumfänglich als zusätzliches Todesfallkapital an die Hinterbliebenen zurückbezahlt.

Häufige Fragen zum Freiwilligen Einkauf

Haben Sie noch Fragen? Hier gelangen Sie zu unserem FAQ, wo die häufigsten Fragen zum freiwilligen Einkauf beantwortet sind.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt. Natürlich können Sie sich auch immer an unsere Expertinnen und Experten der Abteilung Versicherung wenden.

Falls Sie den Einkauf nicht über das Versichertenportal durchführen möchten, finden Sie unten ein Formular zur schriftlichen Anfrage.

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