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Rahmenbedingungen für APK-Hypotheken

Der Abschluss einer Hypothek kann abschreckend wirken. Die Experten der APK und unserer Partnerin, der Aargauischen Kantonalbank, unterstützen Sie aber gerne bei jedem Schritt. Um Ihnen den Anfang etwas leichter zu machen, haben wir die wichtigsten Rahmenbedingungen hier für Sie zusammengefasst.

Wenn Sie unsere Bedingungen direkt auf einen Blick sehen wollen, finden Sie hier das PDF. Unsere aktuellen Zinssätze können Sie jederzeit hier nachschauen. Die Anträge selbst sind auf dieser Seite abgelegt.

Unsere Antworten auf die wichtigsten Fragen

Wer kann eine Hypothek bei der APK beantragen?

Von unserem Angebot können sowohl bei uns Versicherte als auch Drittpersonen profitieren. Ausgeschlossen sind dabei jedoch die Kantone TI, VS, GE, FR, VD, NE, JU und GR.

Was für Modelle bietet die APK an?

Wir bieten sowohl variable Hypotheken als auch Festhypotheken an. Die aktuellen Zinssätze dazu finden Sie hier.

Hat die APK Bearbeitungsgebühren?

Nein, wir bearbeiten die Anträge kostenlos.

Mit welchem Verwendungszweck kann ich eine Hypothek beantragen?

Wir gewähren Hypothekardarlehen für den eigenen, dauernden Wohnbedarf (ohne Zweit- und Ferienwohnungen).

Welche Objekte sind für die Beantragung zulässig?

Durch uns werden in der Deutschschweiz gelegene Einfamilienhäusern und Stockwerkeigentum finanziert. Ausgeschlossen sind die Kantone TI, VS, GE, FR, VD, NE, JU und GR.

An wen kann ich mich bei konkreten Fragen wenden?

Die Aargauische Kantonalbank ist zuständig für die administrative Abwicklung und die Verwaltung der Hypothekardarlehen. Wenden Sie sich an:

Aargauische Kantonalbank
Betreuerteam Hypotheken-Service
Telefon: 062 835 77 60
apk-hypo@akb.ch

Vorgehen und Hinweise

Umwandlungsanträge von bestehenden variablen Hypotheken werden laufend entgegengenommen und verarbeitet. Es gelten jeweils die Konditionen zum Zeitpunkt, an dem Sie das Antragsformular eingereicht haben (ausschlaggebend ist das Datum des Posteingangs).

Digitale Einreichung: Es ist möglich, den Darlehensantrag mit den entsprechenden Unterlagen per E-Mail (PDF) zur Vorprüfung einzureichen. Die Datei darf dabei eine Grösse von 10 MB nicht überschreiten. Der Originalantrag muss unterzeichnet per Post nachgereicht werden.

Bitte verwenden Sie unsere Antragsformulare erst, wenn Sie sich für eines unserer Produkte definitiv entschieden haben. Lesen Sie zudem unsere Bedingungen genau. So ersparen Sie sich und uns unnötigen Aufwand und Kosten. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

Belehnung und Sicherstellung

Belehnung in % des Verkehrswertes:bis maximal 80 %
Zusatzsicherheit:Zusätzliche Sicherstellung ab einer Belehnung von 65 % (Verpfändung via 2. und/oder 3. Säule)
Indirekte Amortisation:Voraussetzung: Säule 3a bei AKB
Ihr Vorteil:Kein Zinsaufschlag auf der 2. Hypothek (Anteil über 65 %)

Kontakt

Die Aargauische Kantonalbank ist zuständig für die administrative Abwicklung und die Verwaltung der Hypothekardarlehen. Wenden Sie sich an:

Aargauische Kantonalbank
Betreuerteam Hypotheken-Service
Telefon: 062 835 77 60
apk-hypo@akb.ch