
Blicken Sie dem Alter entspannt entgegen
Die Altersvorsorge ist unsere Kernaufgabe als Pensionskasse. Während Ihres Arbeitslebens haben Sie bei Pensionskassen wie uns ein grosses Altersguthaben angespart. Welche Leistungen können Sie von uns erwarten?
Die Altersrente ist Ihre finanzielle Grundlage für einen sicheren Ruhestand. Während Ihrer Berufstätigkeit zahlen Sie Beiträge in die Pensionskasse ein, die später als monatliche Rente oder einmalige Kapitalauszahlung an Sie zurückfliessen.
In der Pensionskasse werden Sie unabhängig vom Referenzalter der AHV (65 Jahre) pensioniert, wenn Sie die Erwerbstätigkeit beenden. Das ist beliebig möglich zwischen Alter 58 und 70. Sie können sich also frühzeitig pensionieren lassen oder den Ruhestand aufschieben. Der gewählte Zeitpunkt beeinflusst die Höhe Ihrer Rente.
Die Vorsorgepläne der APK
Die Basis für Ihre Altersvorsorge bei der APK bildet der sogenannte Vorsorgeplan. Im Vorsorgeplan werden unter anderem die folgenden Punkte definiert:
- Höhe der Altersrente
- Ordentliches Schlussalter
- Beginn des Sparprozesses
- Höhe der Sparbeiträge in Prozenten des versicherten Lohnes
- Zusätzliche Sparprozesse
Für die Angestellten des Kantons Aargau und vom Kanton entlöhnte Personen gilt unser sogenannter Kernplan. Angestellte anderer Arbeitgebender finden die Konditionen in Ihrem Vorsorgeplan. Der aktuell gültige Vorsorgeplan ist auf dem Versichertenportal für alle Versicherten zugänglich.
Verzinst die APK mein Sparguthaben?
Die bei uns angelegten Sparguthaben werden zu einem festgelegten Zinssatz verzinst. Den aktuellen Zinssatz sowie die der letzten Jahre finden Sie hier.
Bei der Anlage Ihrer Sparguthaben achtet die APK auf ein nachhaltiges und risikobewusstes Vorgehen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Sparbeiträge: Was ist eigentlich der versicherte Lohn?
Ihr Altersguthaben wird aus Ihren Sparbeiträgen und der Verzinsung geäufnet. Die Berechnung der Sparbeiträge erfolgt anhand des versicherten Lohnes.
Der versicherte Lohn entspricht dem anrechenbaren Jahreslohn minus den sogenannten Koordinationsabzug. Dieser wird von Ihrem Arbeitsgebenden durch den Vorsorgeplan bestimmt. Als anrechenbarer Jahreslohn gilt zum Beispiel im kantonalen Vorsorgeplan der AHV-Jahreslohn minus Lohnbestandteile, die nur gelegentlich anfallen.
Die APK hat folgende Varianten des Koordinationsabzuges festgelegt:
1. Koordinationsabzug abhängig vom Lohn
Der Koordinationsabzug beträgt beispielsweise 25 % des anrechenbaren Jahreslohnes (Vorsorgeplan des Kantons). Der Verzicht auf einen Koordinationsabzug führt dazu, dass die Beiträge nur vom Lohn abhängig sind.
Beispiel für die Berechnung des versicherten Lohnes:
Anrechenbarer Jahreslohn (Pensum unabhängig) | CHF 70'000 |
Abzüglich Koordinationsabzug (25 % von CHF 70'000) | CHF 17'500 |
Versicherter Lohn | CHF 52'500 |
2. Koordinationsabzug abhängig vom Beschäftigungsgrad
Der Koordinationsabzug berechnet sich beispielsweise, indem der BVG-Koordinationsabzug mit dem Beschäftigungsgrad multipliziert wird
Beispiel für die Berechnung des versicherten Lohnes:
Anrechenbarer Jahreslohn (Pensum 50 %) | CHF 31'233 |
Abzüglich Koordinationsabzug (50 % vom BVG-Koordinationsabzug – im Jahr 2025 CHF 26'460) | CHF 13'230 |
Versicherter Lohn | CHF 18'003 |
3. Fixer Koordinationsabzug gemäss BVG
Ein fixer Koordinationsabzug unabhängig vom Lohn und Beschäftigungsgrad – wie im Gesetz vorgesehen – wird bei der APK nicht mehr verwendet.
Wie hoch ist der Umwandlungssatz der APK?
Der Umwandlungssatz drückt aus, wie hoch Ihre lebenslängliche Altersrente ist. Er wird in Prozent angegeben. Mit dem Umwandlungssatz rechnet man aus, wie viel von Ihrem Altersguthaben Sie jährlich bekommen.
Bei einem Umwandlungssatz von 5 Prozent und einem Altersguthaben von 300'000 Franken wären das zum Beispiel 15'000 Franken pro Jahr.
Der Umwandlungssatz ist bei der APK für Männer und Frauen gleich. Wenn Sie früher in Rente gehen, ist der Umwandlungssatz niedriger. Wenn Sie Ihre Rente hinausschieben, ist er dementsprechend höher. Der Pensionierungszeitpunkt entscheidet deshalb massgeblich über Ihre Rente mit.
Alter | Umwandlungssatz |
---|---|
58 | 4.20 % |
59 | 4.30 % |
60 | 4.40 % |
61 | 4.50 % |
62 | 4.60 % |
63 | 4.70% |
64 | 4.85% |
65 | 5.00 % |
66 | 5.15 % |
67 | 5.30 % |
68 | 5.45 % |
69 | 5.65 % |
70 | 5.85 % |
Wo finde ich die Auszahlungstermine der Renten?
Die Auszahlungstermine für das laufende Kalenderjahr finden Sie auf dieser Seite.
Werden Renten an die Teuerung angepasst?
Für eine Erhöhung der laufenden Renten muss die APK über die notwendigen Wertschwankungsreserven und zusätzlich über freie Mittel verfügen. Wir sind verpflichtet, die Bestimmungen für Leistungsverbesserungen gemäss Art. 46 BVV2 einzuhalten. Der Vorstand entscheidet jährlich, ob die Renten nach Art. 36 BVG angepasst werden können.
Den Entscheid für das laufende Jahr veröffentlichen wir auf dieser Seite.