
Austritt aus der APK
Wenn Sie die APK vor Eintritt eines Vorsorgefalls verlassen, haben Sie Anspruch auf Austrittsleistungen. Die Auszahlung erfolgt je nach Fall auf verschiedenen Wegen.
Bei einem Austritt aus der APK haben Sie Anspruch auf Austrittsleistungen. Sollten Sie den Arbeitgebenden wechseln, dann überweisen wir Ihr Geld an die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebenden. Bei einer längeren Arbeitspause können Sie das Geld auf einem Freizügigkeitskonto Ihrer Wahl deponieren. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Wegzug ins Ausland oder Selbstständigkeit) ist eine Auszahlung in bar ebenfalls möglich. Die unten stehenden Dokumente geben Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Fälle.
Falls Sie über eine Weiterversicherung bei einer Kündigung nach Alter 55 nachdenken, finden Sie weitere Informationen darüber hier.
Was passiert, wenn mein neuer Arbeitgeber auch bei der APK angeschlossen ist?
Manchmal kann es passieren, dass Sie zwar den Arbeitgebenden wechseln, dieser aber auch bei der APK versichert ist. Da sich die Vorsorgeverhältnisse ändern (etwa durch einen anderen Vorsorgeplan), generieren wir in diesem Fall eine neue PK-Nummer und ein neues Konto. Wir buchen Ihre Gelder dann intern vom alten auf das neue Konto um.
Beim Austritt können Sie auf dem Meldeformular ausfüllen, dass Sie bei uns versichert bleiben. Sie müssen dann nur die Angaben zum neuen Arbeitgebenden ausfüllen. Das Meldeformular erhalten Sie von uns zugschickt, sobald Ihr Arbeitgebender uns den Austritt meldet.