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Ihr leichter Einstieg in die Pensionierung

Die Pensionierung markiert den Beginn eines neuen Lebensabschnitts – eine Zeit voller Chancen und persönlicher Freiheiten. Bei uns haben Sie die Flexibilität, Ihre Altersleistungen ganz nach den eigenen Wünschen zu gestalten. Doch was bedeutet das konkret? Hier erfahren Sie alles Wichtige im Überblick.

Vom Pensionsalter bis zu den verschiedenen Möglichkeiten, Ihr persönliches Vorsorgekapital zu beziehen. Bevor Sie Ihren verdienten Ruhestand wirklich geniessen können, gibt es einige Fragen zu klären. Eine gute Pensionierung beginnt mit einer guten und frühzeitigen Planung. Wir helfen Ihnen dabei, die wichtigsten Fragen in Bezug auf die zweite Säule zu klären. So schaffen Sie eine selbstbestimmte Rente für sich.

Wann kann ich in Pension gehen?

Viele Leute nehmen als Einstieg ins Rentenalter das Referenzalter der AHV. Für Männer und Frauen liegt dieses bei 65 Jahren. Die Pensionierung ist jedoch viel flexibler und kann an Ihre persönlichen Wünsche und Ihre Vorsorgesituation angepasst werden. Zwei Möglichkeiten bieten sich Ihnen neben der ordentlichen Pensionierung:

  • Frühpensionierung: Bereits ab 58 Jahren möglich, wenn Ihr Arbeitsverhältnis reduziert oder beendet wird
  • Aufgeschobene Pensionierung: Sie können Ihre Altersleistungen bis zu fünf Jahre über das Referenzalter hinaus aufschieben und weiterarbeiten

Welche Leistungen kann ich wählen?

Über den Verlauf Ihres Arbeitsleben haben Sie eine grosse Menge Geld in der zweiten Säule angespart. Für viele Leute ist es der grösste Vermögenswert. Bei der Pensionierung können Sie entscheiden, wie Sie dieses Geld am liebsten beziehen möchten. Wir bieten Ihnen folgende Modelle:

  • Rente: Regelmässige monatliche Zahlungen für finanzielle Sicherheit
  • Kapitalbezug: Einmalige Auszahlung für maximale Flexibilität
  • Kombination: Mischung aus Rente und Kapitalbezug nach Ihren Wünschen

Beachten Sie bitte, dass Sie uns einen Kapitalbezug bis zum Pensionierungszeitpunkt melden müssen. Bei einem Kapitalbezug fallen zudem Steuern für freiwillige Einkäufe an, welche in den letzten 3 Jahre vor dem Pensioneriungszeitpunkt getätigt wurden.

Finden Sie Ihre beste Option

Im Versichertenportal können Sie jederzeit Simulationen zur Pensionierung durchführen. So finden Sie heraus, welche Optionen am besten zu Ihnen passt.

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Was ist eine Teilpensionierung?

Sie möchten Ihre Arbeit nicht vollständig aufgeben, sondern schrittweise in den Ruhestand wechseln? Kein Problem! Mit der Teilpensionierung können Sie Ihre Arbeitszeit in bis zu drei Schritten reduzieren und Ihre Altersleistungen entsprechend anpassen. Bei jedem Schritt haben Sie die Möglichkeit zu einem Kapitalbezug.

Die Teilpensionierung hat dabei Einfluss auf Ihr Altersguthaben. Wenn Sie sich vor dem Referenzalter teilpensionieren lassen, sinkt Ihr Altersguthaben. Zum einen wird der Umwandlungssatz reduziert. Sie erhalten also eine niedrigere jährliche Rente. Zum anderen zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber durch das niedrigere Pensum tiefere Sparbeiträge ein. Ihr Guthaben ist kleiner und damit auch Ihre Rente. Falls Sie einen Kapitalbezug wünschen, schrumpft Ihr Guthaben weiter um diesen Teil.

Bei einer Teilpensionierung nach dem Referenzalter geschieht dementsprechend das Gegenteil: Der Umwandlungssatz steigt, das Altersguthaben wird weiter verzinst und abhängig vom Vorsorgeplan wird das Altersguthaben durch Sparbeiträge weiter erhöht.

Es ist also Ihre Entscheidung aufgrund Ihrer persönlichen Situation. Natürlich können Sie auch immer Ihr Arbeitspensum reduzieren, ohne eine Teilpensionierung zu beantragen. In diesem Fall wird ihr Altersguthaben bis zur ordentlichen Pensionierung weiter vollständig verzinst. Ihre und die Einzahlungen Ihres Arbeitgebers werden einfach geringer.

Überbrückungsrente – der sanfte Übergang

Wenn Sie vor dem Referenzalter der AHV in den Ruhestand gehen, können Sie eine Überbrückungsrente beantragen. Wie der Name sagt, überbrückt diese die Zeit bis zur AHV. So erhalten Sie zusätzliche finanzielle Sicherheit und verhindern einen Vorbezug der AHV.

Dabei darf die Überbrückungsrente höchstens der maximalen jährlichen AHV-Altersrente entsprechen. Diese Art des Vorbezuges hat zur Folge, dass Ihr Sparguthaben gekürzt wird. Diese Kürzung wird über Ihr Zusatzsparkonto abgerechnet und umfasst die gesamte Vorfinanzierung der Überbrückungsrente. Sofern kein Zusatzsparkonto vorhanden ist, wirkt sich die Überbrückungsrente auf Ihr Sparguthaben aus.

Bei der APK werden Überbrückungsrenten und damit eine Frühpensionierung nicht vom Arbeitgeber finanziell gefördert. Sie tragen daher die vollen Kosten der Überbrückungsrente. Aus steuerlicher Sicht ist eine Überbrückungsrente in den meisten Fällen nicht vorteilhaft – überprüfen Sie die Steuerfolgen daher mit Ihrer zuständigen Steuerbehörde genau.

Formulare & Merkblätter