
Vorsorgeausweis verstehen
PK-Nr. 123’456
AHV Nr. 756.1234.5678.90
Vorsorgeausweis für
Hans Mustermann (Seite 1)
Gültig ab 01.10.2025
Beträge in CHF
Grundlagen | |||
---|---|---|---|
Allgemeine Angaben | |||
Arbeitgeber | Kanton Aargau/Lehrpersonen | ||
Geburtsdatum | 01.04.1980 | Eintrittsdatum | 01.05.2022 |
Vorsorgeplan
2
2 Der Vorsorgeplan
ist pro Arbeitgeber festgelegt und steuert die Finanzierung
und die Vorsorgeleistungen. Der Vorsorgeplan für die
Kantonsangestellten (Kernplan) ist auf unserer Website
publiziert, die übrigen Vorsorgepläne werden direkt durch
den Arbeitgeber (HR, evtl. Intranet) oder die APK zur
Verfügung gestellt. Ihren Vorsorgeplan finden Sie ebenfalls
im Versichertenportal.
|
700 / A | Referenzalter (Alter 65) | 30.04.2045 |
Zivilstand | verheiratet | Heiratsdatum / Eintrag Partnerschaft | 22.09.2012 |
Lohndaten | |||
---|---|---|---|
Gemeldeter anrechenbarer Jahreslohn
3
3 Der anrechenbare
Jahreslohn wird vom Arbeitgeber gemeldet. Es handelt sich
dabei um den AHV-Lohn ohne variable Elemente (was nicht
angerechnet wird, ist im Vorsorgeplan aufgeführt).
|
80’000.00 |
Gemeldeter Beschäftigungsgrad
4
4 Der
Beschäftigungsgrad wird vom Arbeitgeber gemeldet.
|
- |
Koordinationsabzug
5
5 Die Höhe des
Koordinationsabzugs ist im Vorsorgeplan geregelt. Mit dem
Koordinationsabzug wird berücksichtigt, dass ein Teil Ihres
Einkommens bereits durch die 1. Säule (AHV/IV) versichert
ist.
|
-20'000.00 |
Freiwilliges Sparen
6
6 Die meisten
Versicherten haben die Möglichkeit, freiwillig zusätzliche
Sparbeiträge von 1 oder 2 Prozent zu leisten. Damit wird die
Altersvorsorge verbessert. Ob das für Sie möglich ist,
entnehmen Sie dem Vorsorgeplan Ihres Arbeitgebers (Art. 8).
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.
|
Sparen 2+ |
Versicherter Lohn
7
7 Der versicherte
Lohn entspricht dem anrechenbaren Jahreslohn abzüglich
Koordinationsabzug. Auf Basis des versicherten Lohns werden
die Beiträge und Risikoleistungen (IV/Tod) bestimmt.
|
60ʼ000.00 |
Freiwillig versicherter Lohn gem. VR Art. 11
8
8 Bei Lohnreduktion
nach Alter 58, unbezahltem Urlaub oder Kündigung durch den
Arbeitgeber nach 55 können Sie einen Teil des Lohns
freiwillig weiterversichern.
|
- |
Beiträge | |||||
---|---|---|---|---|---|
Finanzierung | Basis | Versicherte Person | Arbeitgeber | ||
Spargutschriften ordentlich
9
9 Die jährlichen
Spargutschriften werden Ihrem Sparguthaben gutgeschrieben.
Sie werden durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert,
wobei der Arbeitgeber einen höheren Anteil leistet. Der
Prozentsatz der Gutschriften ist altersabhängig und im
Vorsorgeplan festgehalten.
|
60’000.00 | 9.50 % | 5’700.00 | 13.00 % | 7’800.00 |
Risikobeiträge ordentlich
10
10 Mit den
Risikobeiträgen werden die Leistungen bei Tod und
Invalidität finanziert. Sie werden durch Arbeitnehmer und
Arbeitgeber finanziert. Der Prozentsatz ist im Vorsorgeplan
festgehalten.
|
60’000.00 | 1.00 % | 600.00 | 1.70 % | 1’020.00 |
Freiwillige Sparbeiträge
11
11 Die freiwilligen
Spargutschriften (1 oder 2 Prozent) werden Ihrem
Sparguthaben gutgeschrieben. Sie werden ausschliesslich
durch Sie finanziert.
|
60’000.00 | 2.00 % | 1’200.00 | - | |
Sparbeiträge auf freiwillig versichertem Lohn
12
12 Die Beiträge bei
freiwillig versichertem Lohn werden ausschliesslich durch
Sie finanziert und sind hier aufgeführt.
|
- | - | - | - | |
Risikobeiträge auf freiwillig versichertem Lohn | - | - | - | - | |
Total pro Jahr | 7’500.00 | 8’820.00 | |||
Total pro Monat | 625.00 | 735.00 |
Austrittsleistung | 31.12.2024 | 01.10.2025 |
---|---|---|
Sparguthaben | 185’573.85 | 183’707.95 |
Zusatzsparkonto
13
13 Mit dem
Zusatzsparkonto kann die vorzeitige Pensionierung
ausfinanziert werden. Falls noch normales Einkaufspotenzial
besteht, wird das Zusatzsparkonto auf das Sparguthaben
umgebucht.
|
- | - |
Austrittsleistung per Stichtag
14
14 Die
Austrittsleistung ist Ihr gesamtes Guthaben per definiertem
Stichtag. Bei einem Austritt vor Alter 58 ohne Vorsorgefall
Tod/Invalidität haben Sie Anspruch auf diesen Betrag.
|
185’573.85 | 183’707.95 |
Darin enthalten Altersguthaben gem. BVG inkl. Zins
15
15 Das
Altersguthaben gemäss BVG ist das Guthaben, welches Sie
hätten, wenn Sie zum gesetzlichem Minimum versichert wären
(Obligatorium).
|
73’921.10 | 74’072.70 |
Entwicklung
16
16 Die Entwicklung
Ihrer Austrittsleistung für das Vorjahr und für das aktuelle
Jahr bis zum Stichtag werden hier angezeigt.
|
31.12.2024 | 01.10.2025 |
Austrittsleistung per 1.1. | 167’823.70 | 185’573.85 |
Spargutschriften | 7’227.60 | 10’165.85 |
Zinsen (2024: 1.85 %, 2025: 1.85 %)
17
17 Ihr Guthaben wird
bei der APK verzinst. Einkäufe werden pro rata und Beiträge
ab Folgejahr verzinst. Der Zins wird vom Vorstand jährlich
für das folgende Jahr festgelegt. Weitere Informationen
finden Sie im Internet.
|
1’022.55 | 7’068.25 |
Bezüge für Wohneigentum oder Scheidungsauzahlung | - | -20’000.00 |
Einkäufe und Einlagen
18
18 Ihre freiwilligen
Einkäufe oder Einlagen durch Ihren Arbeitgeber oder durch
die APK (APK-Gutschriften) werden der Austrittsleistung
gutgeschrieben und sind in der Entwicklung aufgezeigt.
|
9’500.00 | - |
Austrittsleistung per Stichtag | 185’573.85 | 183’707.95 |
Weitere Informationen | BVG-Anteil | Total | |||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Freizügigkeitsleistung bei Heirat
19
19 Das
Vorsorgeguthaben bei Heirat muss inklusive BVGAnteil für den
Fall einer Scheidung festgehalten werden.
|
- | 16'073.15 |
PK-Nr. 123’456
AHV Nr. 756.1234.5678.90
Vorsorgeausweis für
Hans Mustermann (Seite 2)
Gültig ab 01.10.2025
Beträge in CHF
Leistungen bei Invalidität und Tod | |
---|---|
Invalidenleistungen | |
Volle Invalidenrente pro Jahr (65 % des versicherten Lohns,
Wartefrist 24 Monate)
20
20 Die volle
Invalidenrente ist in Prozent des versicherten Lohns
definiert (Prozentsatz gemäss Vorsorgeplan). Bei Erreichen
des Referenzalters wird die IV-Rente neu mit dem dann
vorhandenen Sparguthaben und Umwandlungssatz berechnet.
|
39’000.00 |
Invalidenkinderrente pro Jahr (25 % der Invalidenrente)
21
21 Die Höhe der
Invalidenkinderrente ist in Prozenten der Invalidenrente
definiert. Anspruch auf die Kinderrente besteht für
diejenigen Kinder, welche im Todesfall der versicherten
Person eine Waisenrente beanspruchen könnten.
|
9’750.00 |
Die Invalidenrente wird bei Erreichen des Referenzalters neu berechnet. |
Todesfallleistungen bei Tod vor Pensionierung | |
Witwen-, Witwerrente / Partnerrente pro Jahr (40 % des
versicherten Lohns)
22
22 Die
Hinterbliebenenrenten im Todesfall sind in Prozent des
versicherten Lohns definiert (Prozentsatz gemäss
Vorsorgeplan).
|
24’000.00 |
Waisenrente pro Jahr (15 % des versicherten Lohns resp. 25 % bei Vollwaisen)
23
23 Die Waisenrenten
(Voll- bzw. Halbwaisen) sind in Prozent des versicherten
Lohns definiert (Prozentsatz gemäss Vorsorgeplan). Sie
werden bis Alter 18 (bei Ausbildung bis 25) ausgerichtet.
|
9’000.00 |
Rueckgewaehr der Einkaeufe seit Eintritt sowie der freiwilligen
Sparbeitraege nach Abzügen
24
24 Im Todesfall
werden allfällige Freiwillige Einkäufe und Sparbeiträge seit
dem Eintritt an die Hinterbliebenen zurückerstattet.
|
8’410.00 |
Freiwillige Einkäufe und Rückzahlungen | |||
---|---|---|---|
Übersicht freiwillige Einkäufe / freiwillige Sparbeiträge
25
25 Wenn Sie sich
freiwillig eingekauft oder freiwillige Sparbeiträge (1 oder
2 Prozent) geleistet haben, sehen Sie hier eine Aufstellung.
|
Laufendes Jahr | Letzte 3 Jahre | Seit Eintritt |
Freiwillige Einkäufe | - | 19’060.00 | 28’410.00 |
Freiwillige Sparbeiträge | - | - | - |
Total | - | 19’060.00 | 28’410.00 |
Freiwillige Einkäufe der letzten 3 Jahre
26
26 Freiwillige
Einkäufe innerhalb der letzten 3 Jahren sind aus
steuerlichen Gründen für einen Kapitalbezug gesperrt. Die
Sperrfrist ist tagesgenau, darum sind die Einkäufe der
letzten 3 Jahre tagesgenau aufgeführt.
|
Mit Zins | Ohne Zins | |
2025 - bis 01.10.2025 | - | - | |
2024 | 9’751.60 | 9’500.00 | |
2023 | 9’932.80 | 9’560.00 | |
2022 - seit 01.10.2022 | - | - | |
Total | 19’684.40 | 19’060.00 | |
Einkäufe-/ Rückzahlungsmöglichkeiten | BVG-Anteil | ||
Rückzahlungsmöglichkeit Wohneigentumsförderung (WEF) | 8'068.20 | 20’000.00 | |
Rückzahlungsmöglichkeit Scheidung | - | - | |
Aktuelles Einkaufspotenzial
27
27 Das
Einkaufspotenzial zeigt auf, welchen Betrag sie freiwillig
und steuerbegünstigt einkaufen dürfen. Damit verbessern Sie
Ihre Altersvorsorge. Der berechnete Wert berücksichtigt Ihr
aktuelles Sparguthaben, den versicherten Lohn und Ihren
Vorsorgeplan. Bei Wahl von Freiwilligen Sparbeiträgen 1 oder
2 Prozent steigt das Einkaufspotential entsprechend.
|
- |
Auswirkungen der freiwilligen Sparbeiträge auf das
Einkaufspotenzial
28
28 Wenn Sie sich für
das Freiwillige Sparen entscheiden, können Sie die
entsprechenden Beiträge 1 oder 2 Prozent seit Alter 20/25
nachträglich einkaufen. Entsprechend steigt das
Einkaufspotenzial, was hier aufgezeigt wird.
|
||
---|---|---|
Information: | Einkaufspotenzial ohne freiwillige Sparbeiträge | 128’260.35 |
Einkaufspotenzial mit freiwilligen Sparbeiträgen 1 % | 148’720.35 | |
Einkaufspotenzial mit freiwilligen Sparbeiträgen 2 % | 168’520.35 |
Bezug für Wohneigentum
29
29 Wenn Sie
Pensionskassengelder für Wohneigentum bezogen haben, ist der
Bezug hier aufgeführt. Beachten Sie, dass vor einem
freiwilligen Einkauf zuerst dieser Bezug zurückbezahlt
werden muss.
|
BVG-Anteil | Total | |
---|---|---|---|
Vorbezüge insgesamt | -8’068.20 | -20’000.00 | |
Rückzahlungen insgesamt | - | - | |
Total offene Vorbezüge für Wohneigentum | -8’068.20 | -20’000.00 | |
Es sind keine Vorsorgeleistungen verpfändet. |
Maximal möglicher Bezug für Wohneigentum
30
30 Bei Personen über
Alter 50 ist der mögliche Bezug gesetzlich begrenzt. Die
Begrenzung ist hier aufgeführt.
|
203’729.55 |
Freizügigigskeitleistung im Alter 50 | - |
Hälfte der Austrittsleistung per Stichtag | 91’854.00 |
Ein Vorbezug ist nur bis im Alter von 62 Jahren möglich. Der Vorbezug muss mindestens CHF 20'000 betragen. |
PK-Nr. 123’456
AHV Nr. 756.1234.5678.90
Vorsorgeausweis für
Hans Mustermann (Seite 3)
Gültig ab 01.10.2025
Beträge in CHF
Altersleistungen
31
31 Altersleistungen
können zwischen Alter 58 und 70 bezogen werden. Die
erwarteten Leistungen sind für das zugehörige Jahr
aufgeführt.
|
|
---|---|
Simulation | Basis: aktuelles Vorsorgereglement |
Kapitalleistungen
32
32 Bei Pensionierung
können Sie sich für einen Kapitalbezug, eine Rente oder eine
Mischform entscheiden. Ein Antrag auf Kapitalbezug muss
zwingend vor der Pensionierung bei der APK eingereicht
werden.
|
Renteleistungen |
Jahr
Alter
Projiziertes Sparguthaben (ohne Zins)
33
33 Es ist
aufgezeigt, welches Sparguthaben Sie im jeweiligen
Pensionierungsalter erreichen werden. Dabei wird der
aktuelle Plan und ein unveränderter Lohn angenommen. Die
Projektion wird einmal ganz ohne Zins und einmal mit 1.5
Prozent Zins gezeigt. Das soll Ihnen illustrieren, dass
eine solche Projektion mit Unsicherheiten behaftet ist.
Projiziertes Sparguthaben (mit Zins 1.50 %)
|
Aktueller Umwandlungssatz
34
34 Mit dem
Umwandlungssatz wird das Sparguthaben in eine
lebenslange, jährliche Altersrente umgewandelt. Der
Umwandlungssatz ist altersabhängig und wird periodisch
vom Vorstand der APK an die aktuellen Lebenserwartungen
und Renditeerwartungen angepasst. Weil die APK insgesamt
höhere Leistungen als das BVG-Minimum (Obligatorium)
bietet, muss der BVG-Umwandlungssatz (Stand 2024: 6.8
Prozent) nicht verwendet werden.
Jährliche Altersrente (exkl. Kinderrente)
35
35 Die jährliche
Rente (Altersguthaben × Umwandlungssatz) wird monatlich
ausbezahlt.
Monatliche Altersrente
|
2038
58
383’419.65
438’250.75
|
4.20 %
18’406.80
1’533.90
|
2039
59
400’519.65
461’924.50
|
4.30 %
19’863.00
1’655.25
|
2040
60
417’619.65
485’953.35
|
4.40 %
21’382.20
1’781.85
|
2041
61
434’719.65
510’342.65
|
4.50 %
22’965.60
1’913.80
|
2042
62
451’819.65
535’097.80
|
4.60 %
24’614.40
2’051.20
|
2043
63
468’919.65
560’224.30
|
4.70 %
26’330.40
2’194.20
|
2044
64
486’019.65
585’727.65
|
4.85 %
28’407.60
2’367.30
|
2045
65
503’119.65
611’613.60
|
5.00 %
30’580.80
2’548.40
|
2046
66
516’519.65
634’187.80
|
5.15 %
32’660.40
2’721.70
|
2047
67
522’519.65
649’700.65
|
5.30 %
34’434.00
2’869.50
|
2048
68
528’519.65
665’446.15
|
5.45 %
36’267.00
3’022.25
|
2049
69
534’519.65
681’427.85
|
5.65 %
38’500.80
3’208.40
|
2050
70
540’519.65
697’649.25
|
5.85 %
40’812.60
3’401.05
|
Die Altersleistungen werden im Folgemonat nach Pensionierung fällig.
Ein allfälliges Zusatzsparkonto
ist in der Projektion nicht enthalten.
Sie haben die Möglichkeit, die Altersrente ganz oder teilweise als Alterskapital zu beziehen.
Die
Alterskinderrente beträgt 12.50 % der Altersrente pro Kind.
Todesfalleistungen nach Pensionierung: Die Witwen-, Witwerrente / Partnerrente beträgt 60
% der Altersrente.
Die Waisenrente beträgt 25 % der Altersrente.
Erläuterungen
Dieser Ausweis ersetzt allfällige frühere Versionen. Die Angaben sind unverbindlich und dienen Ihnen zur Information. Änderungen der rechtlichen Grundlagen sowie Korrekturen infolge Irrtums oder unterlassener Meldungen bleiben vorbehalten. Für die effektive Leistungspflicht der Vorsorgeeinrichtung ist einzig das jeweils gültige Reglement massgebend. Beachten Sie dazu das entsprechende Merkblatt «Hinweise zum Vorsorgeausweis».