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Vorsorgeausweis verstehen

PK-Nr. 123’456

1
1 Die PK-Nr. ist die Referenznummer der Versicherten. Bitte bei jedem Kontakt mit der APK angeben.

AHV Nr. 756.1234.5678.90

Vorsorgeausweis für
Hans Mustermann (Seite 1)

Gültig ab 01.10.2025

Beträge in CHF

Grundlagen
Allgemeine Angaben
Arbeitgeber Kanton Aargau/Lehrpersonen
Geburtsdatum 01.04.1980 Eintrittsdatum 01.05.2022
Vorsorgeplan
2
2 Der Vorsorgeplan ist pro Arbeitgeber festgelegt und steuert die Finanzierung und die Vorsorgeleistungen. Der Vorsorgeplan für die Kantonsangestellten (Kernplan) ist auf unserer Website publiziert, die übrigen Vorsorgepläne werden direkt durch den Arbeitgeber (HR, evtl. Intranet) oder die APK zur Verfügung gestellt. Ihren Vorsorgeplan finden Sie ebenfalls im Versichertenportal.
700 / A Referenzalter (Alter 65) 30.04.2045
Zivilstand verheiratet Heiratsdatum / Eintrag Partnerschaft 22.09.2012
Lohndaten
Gemeldeter anrechenbarer Jahreslohn
3
3 Der anrechenbare Jahreslohn wird vom Arbeitgeber gemeldet. Es handelt sich dabei um den AHV-Lohn ohne variable Elemente (was nicht angerechnet wird, ist im Vorsorgeplan aufgeführt).
80’000.00 Gemeldeter Beschäftigungsgrad
4
4 Der Beschäftigungsgrad wird vom Arbeitgeber gemeldet.
-
Koordinationsabzug
5
5 Die Höhe des Koordinationsabzugs ist im Vorsorgeplan geregelt. Mit dem Koordinationsabzug wird berücksichtigt, dass ein Teil Ihres Einkommens bereits durch die 1. Säule (AHV/IV) versichert ist.
-20'000.00 Freiwilliges Sparen
6
6 Die meisten Versicherten haben die Möglichkeit, freiwillig zusätzliche Sparbeiträge von 1 oder 2 Prozent zu leisten. Damit wird die Altersvorsorge verbessert. Ob das für Sie möglich ist, entnehmen Sie dem Vorsorgeplan Ihres Arbeitgebers (Art. 8). Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.
Sparen 2+
Versicherter Lohn
7
7 Der versicherte Lohn entspricht dem anrechenbaren Jahreslohn abzüglich Koordinationsabzug. Auf Basis des versicherten Lohns werden die Beiträge und Risikoleistungen (IV/Tod) bestimmt.
60ʼ000.00 Freiwillig versicherter Lohn gem. VR Art. 11
8
8 Bei Lohnreduktion nach Alter 58, unbezahltem Urlaub oder Kündigung durch den Arbeitgeber nach 55 können Sie einen Teil des Lohns freiwillig weiterversichern.
-
Beiträge
Finanzierung Basis Versicherte Person Arbeitgeber
Spargutschriften ordentlich
9
9 Die jährlichen Spargutschriften werden Ihrem Sparguthaben gutgeschrieben. Sie werden durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert, wobei der Arbeitgeber einen höheren Anteil leistet. Der Prozentsatz der Gutschriften ist altersabhängig und im Vorsorgeplan festgehalten.
60’000.00 9.50 % 5’700.00 13.00 % 7’800.00
Risikobeiträge ordentlich
10
10 Mit den Risikobeiträgen werden die Leistungen bei Tod und Invalidität finanziert. Sie werden durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Der Prozentsatz ist im Vorsorgeplan festgehalten.
60’000.00 1.00 % 600.00 1.70 % 1’020.00
Freiwillige Sparbeiträge
11
11 Die freiwilligen Spargutschriften (1 oder 2 Prozent) werden Ihrem Sparguthaben gutgeschrieben. Sie werden ausschliesslich durch Sie finanziert.
60’000.00 2.00 % 1’200.00 -
Sparbeiträge auf freiwillig versichertem Lohn
12
12 Die Beiträge bei freiwillig versichertem Lohn werden ausschliesslich durch Sie finanziert und sind hier aufgeführt.
- - - -
Risikobeiträge auf freiwillig versichertem Lohn - - - -
Total pro Jahr 7’500.00 8’820.00
Total pro Monat 625.00 735.00
Austrittsleistung 31.12.2024 01.10.2025
Sparguthaben 185’573.85 183’707.95
Zusatzsparkonto
13
13 Mit dem Zusatzsparkonto kann die vorzeitige Pensionierung ausfinanziert werden. Falls noch normales Einkaufspotenzial besteht, wird das Zusatzsparkonto auf das Sparguthaben umgebucht.
- -
Austrittsleistung per Stichtag
14
14 Die Austrittsleistung ist Ihr gesamtes Guthaben per definiertem Stichtag. Bei einem Austritt vor Alter 58 ohne Vorsorgefall Tod/Invalidität haben Sie Anspruch auf diesen Betrag.
185’573.85 183’707.95
Darin enthalten Altersguthaben gem. BVG inkl. Zins
15
15 Das Altersguthaben gemäss BVG ist das Guthaben, welches Sie hätten, wenn Sie zum gesetzlichem Minimum versichert wären (Obligatorium).
73’921.10 74’072.70
Entwicklung
16
16 Die Entwicklung Ihrer Austrittsleistung für das Vorjahr und für das aktuelle Jahr bis zum Stichtag werden hier angezeigt.
31.12.2024 01.10.2025
Austrittsleistung per 1.1. 167’823.70 185’573.85
Spargutschriften 7’227.60 10’165.85
Zinsen (2024: 1.85 %, 2025: 1.85 %)
17
17 Ihr Guthaben wird bei der APK verzinst. Einkäufe werden pro rata und Beiträge ab Folgejahr verzinst. Der Zins wird vom Vorstand jährlich für das folgende Jahr festgelegt. Weitere Informationen finden Sie im Internet.
1’022.55 7’068.25
Bezüge für Wohneigentum oder Scheidungsauzahlung - -20’000.00
Einkäufe und Einlagen
18
18 Ihre freiwilligen Einkäufe oder Einlagen durch Ihren Arbeitgeber oder durch die APK (APK-Gutschriften) werden der Austrittsleistung gutgeschrieben und sind in der Entwicklung aufgezeigt.
9’500.00 -
Austrittsleistung per Stichtag 185’573.85 183’707.95
Weitere Informationen BVG-Anteil Total
Freizügigkeitsleistung bei Heirat
19
19 Das Vorsorgeguthaben bei Heirat muss inklusive BVGAnteil für den Fall einer Scheidung festgehalten werden.
- 16'073.15

PK-Nr. 123’456

AHV Nr. 756.1234.5678.90

Vorsorgeausweis für
Hans Mustermann (Seite 2)

Gültig ab 01.10.2025

Beträge in CHF

Leistungen bei Invalidität und Tod
Invalidenleistungen
Volle Invalidenrente pro Jahr (65 % des versicherten Lohns, Wartefrist 24 Monate)
20
20 Die volle Invalidenrente ist in Prozent des versicherten Lohns definiert (Prozentsatz gemäss Vorsorgeplan). Bei Erreichen des Referenzalters wird die IV-Rente neu mit dem dann vorhandenen Sparguthaben und Umwandlungssatz berechnet.
39’000.00
Invalidenkinderrente pro Jahr (25 % der Invalidenrente)
21
21 Die Höhe der Invalidenkinderrente ist in Prozenten der Invalidenrente definiert. Anspruch auf die Kinderrente besteht für diejenigen Kinder, welche im Todesfall der versicherten Person eine Waisenrente beanspruchen könnten.
9’750.00
Die Invalidenrente wird bei Erreichen des Referenzalters neu berechnet.
Todesfallleistungen bei Tod vor Pensionierung
Witwen-, Witwerrente / Partnerrente pro Jahr (40 % des versicherten Lohns)
22
22 Die Hinterbliebenenrenten im Todesfall sind in Prozent des versicherten Lohns definiert (Prozentsatz gemäss Vorsorgeplan).
24’000.00
Waisenrente pro Jahr (15 % des versicherten Lohns resp. 25 % bei Vollwaisen)
23
23 Die Waisenrenten (Voll- bzw. Halbwaisen) sind in Prozent des versicherten Lohns definiert (Prozentsatz gemäss Vorsorgeplan). Sie werden bis Alter 18 (bei Ausbildung bis 25) ausgerichtet.
9’000.00
Rueckgewaehr der Einkaeufe seit Eintritt sowie der freiwilligen Sparbeitraege nach Abzügen
24
24 Im Todesfall werden allfällige Freiwillige Einkäufe und Sparbeiträge seit dem Eintritt an die Hinterbliebenen zurückerstattet.
8’410.00
Freiwillige Einkäufe und Rückzahlungen
Übersicht freiwillige Einkäufe / freiwillige Sparbeiträge
25
25 Wenn Sie sich freiwillig eingekauft oder freiwillige Sparbeiträge (1 oder 2 Prozent) geleistet haben, sehen Sie hier eine Aufstellung.
Laufendes Jahr Letzte 3 Jahre Seit Eintritt
Freiwillige Einkäufe - 19’060.00 28’410.00
Freiwillige Sparbeiträge - - -
Total - 19’060.00 28’410.00
Freiwillige Einkäufe der letzten 3 Jahre
26
26 Freiwillige Einkäufe innerhalb der letzten 3 Jahren sind aus steuerlichen Gründen für einen Kapitalbezug gesperrt. Die Sperrfrist ist tagesgenau, darum sind die Einkäufe der letzten 3 Jahre tagesgenau aufgeführt.
Mit Zins Ohne Zins
2025 - bis 01.10.2025 - -
2024 9’751.60 9’500.00
2023 9’932.80 9’560.00
2022 - seit 01.10.2022 - -
Total 19’684.40 19’060.00
Einkäufe-/ Rückzahlungsmöglichkeiten BVG-Anteil
Rückzahlungsmöglichkeit Wohneigentumsförderung (WEF) 8'068.20 20’000.00
Rückzahlungsmöglichkeit Scheidung - -
Aktuelles Einkaufspotenzial
27
27 Das Einkaufspotenzial zeigt auf, welchen Betrag sie freiwillig und steuerbegünstigt einkaufen dürfen. Damit verbessern Sie Ihre Altersvorsorge. Der berechnete Wert berücksichtigt Ihr aktuelles Sparguthaben, den versicherten Lohn und Ihren Vorsorgeplan. Bei Wahl von Freiwilligen Sparbeiträgen 1 oder 2 Prozent steigt das Einkaufspotential entsprechend.
-
Auswirkungen der freiwilligen Sparbeiträge auf das Einkaufspotenzial
28
28 Wenn Sie sich für das Freiwillige Sparen entscheiden, können Sie die entsprechenden Beiträge 1 oder 2 Prozent seit Alter 20/25 nachträglich einkaufen. Entsprechend steigt das Einkaufspotenzial, was hier aufgezeigt wird.
Information: Einkaufspotenzial ohne freiwillige Sparbeiträge 128’260.35
Einkaufspotenzial mit freiwilligen Sparbeiträgen 1 % 148’720.35
Einkaufspotenzial mit freiwilligen Sparbeiträgen 2 % 168’520.35
Bezug für Wohneigentum
29
29 Wenn Sie Pensionskassengelder für Wohneigentum bezogen haben, ist der Bezug hier aufgeführt. Beachten Sie, dass vor einem freiwilligen Einkauf zuerst dieser Bezug zurückbezahlt werden muss.
BVG-Anteil Total
Vorbezüge insgesamt -8’068.20 -20’000.00
Rückzahlungen insgesamt - -
Total offene Vorbezüge für Wohneigentum -8’068.20 -20’000.00
Es sind keine Vorsorgeleistungen verpfändet.
Maximal möglicher Bezug für Wohneigentum
30
30 Bei Personen über Alter 50 ist der mögliche Bezug gesetzlich begrenzt. Die Begrenzung ist hier aufgeführt.
203’729.55
Freizügigigskeitleistung im Alter 50 -
Hälfte der Austrittsleistung per Stichtag 91’854.00
Ein Vorbezug ist nur bis im Alter von 62 Jahren möglich. Der Vorbezug muss mindestens CHF 20'000 betragen.

PK-Nr. 123’456

AHV Nr. 756.1234.5678.90

Vorsorgeausweis für
Hans Mustermann (Seite 3)

Gültig ab 01.10.2025

Beträge in CHF

Altersleistungen
31
31 Altersleistungen können zwischen Alter 58 und 70 bezogen werden. Die erwarteten Leistungen sind für das zugehörige Jahr aufgeführt.
Simulation Basis: aktuelles Vorsorgereglement
Kapitalleistungen
32
32 Bei Pensionierung können Sie sich für einen Kapitalbezug, eine Rente oder eine Mischform entscheiden. Ein Antrag auf Kapitalbezug muss zwingend vor der Pensionierung bei der APK eingereicht werden.
Renteleistungen
Jahr
Alter
Projiziertes Sparguthaben (ohne Zins)
33
33 Es ist aufgezeigt, welches Sparguthaben Sie im jeweiligen Pensionierungsalter erreichen werden. Dabei wird der aktuelle Plan und ein unveränderter Lohn angenommen. Die Projektion wird einmal ganz ohne Zins und einmal mit 1.5 Prozent Zins gezeigt. Das soll Ihnen illustrieren, dass eine solche Projektion mit Unsicherheiten behaftet ist.
Projiziertes Sparguthaben (mit Zins 1.50 %)
Aktueller Umwandlungssatz
34
34 Mit dem Umwandlungssatz wird das Sparguthaben in eine lebenslange, jährliche Altersrente umgewandelt. Der Umwandlungssatz ist altersabhängig und wird periodisch vom Vorstand der APK an die aktuellen Lebenserwartungen und Renditeerwartungen angepasst. Weil die APK insgesamt höhere Leistungen als das BVG-Minimum (Obligatorium) bietet, muss der BVG-Umwandlungssatz (Stand 2024: 6.8 Prozent) nicht verwendet werden.
Jährliche Altersrente (exkl. Kinderrente)
35
35 Die jährliche Rente (Altersguthaben × Umwandlungssatz) wird monatlich ausbezahlt.
Monatliche Altersrente
2038
58
383’419.65
438’250.75
4.20 %
18’406.80
1’533.90
2039
59
400’519.65
461’924.50
4.30 %
19’863.00
1’655.25
2040
60
417’619.65
485’953.35
4.40 %
21’382.20
1’781.85
2041
61
434’719.65
510’342.65
4.50 %
22’965.60
1’913.80
2042
62
451’819.65
535’097.80
4.60 %
24’614.40
2’051.20
2043
63
468’919.65
560’224.30
4.70 %
26’330.40
2’194.20
2044
64
486’019.65
585’727.65
4.85 %
28’407.60
2’367.30
2045
65
503’119.65
611’613.60
5.00 %
30’580.80
2’548.40
2046
66
516’519.65
634’187.80
5.15 %
32’660.40
2’721.70
2047
67
522’519.65
649’700.65
5.30 %
34’434.00
2’869.50
2048
68
528’519.65
665’446.15
5.45 %
36’267.00
3’022.25
2049
69
534’519.65
681’427.85
5.65 %
38’500.80
3’208.40
2050
70
540’519.65
697’649.25
5.85 %
40’812.60
3’401.05

Die Altersleistungen werden im Folgemonat nach Pensionierung fällig.
Ein allfälliges Zusatzsparkonto ist in der Projektion nicht enthalten.

Sie haben die Möglichkeit, die Altersrente ganz oder teilweise als Alterskapital zu beziehen.
Die Alterskinderrente beträgt 12.50 % der Altersrente pro Kind.

Todesfalleistungen nach Pensionierung: Die Witwen-, Witwerrente / Partnerrente beträgt 60 % der Altersrente.
Die Waisenrente beträgt 25 % der Altersrente.

Erläuterungen

Dieser Ausweis ersetzt allfällige frühere Versionen. Die Angaben sind unverbindlich und dienen Ihnen zur Information. Änderungen der rechtlichen Grundlagen sowie Korrekturen infolge Irrtums oder unterlassener Meldungen bleiben vorbehalten. Für die effektive Leistungspflicht der Vorsorgeeinrichtung ist einzig das jeweils gültige Reglement massgebend. Beachten Sie dazu das entsprechende Merkblatt «Hinweise zum Vorsorgeausweis».