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Was Sie selbst bei Arbeitsunfähigkeit und Invalidität tun müssen

Was tun, wenn Sie krank sind oder nach einem Unfall nicht arbeiten können? Ob kurz- oder langfristige Arbeitsunfähigkeit – die gesetzlichen Regelungen variieren je nach Dauer. Wir unterstützen Sie besonders bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit.

Krankheiten oder Unfälle können dafür sorgen, dass sie für kurze oder längere Zeit nicht arbeiten können. Während eine kurze Arbeitsunfähigkeit meist unkompliziert ist und Sie schnell wieder mit der Arbeit beginnen können, ist ein längerer Ausfall häufig komplizierter.

In diesem Fall sind Sie aber nicht allein. Die APK unterstützt Sie mit spezifischen Leistungen, die Sie finanziell absichern. Oberstes Ziel ist, dass Sie den Wiedereinstieg in den Berufsalltag finden.

Zurück in den Arbeitsalltag

Der Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag kann schwierig sein. Je nach Stadium der Arbeitsunfähigkeit gibt es unabhängige Spezialisten, die Sie beim Wiedereinstieg unterstützen. Wir empfehlen Ihnen, diese kostenlosen Möglichkeiten zu nutzen.

Case Management bei Bezug von Leistungen der Krankentaggeld- oder Unfallversicherung

Sogenannte Case Manager und Mangerinnen begleiten verunfallte, erkrankte oder psychisch belastete Personen. Das Angebot wird in Zusammenarbeit mit ausgewählten, unabhängigen Institutionen zur Verfügung gestellt und ist für die Versicherten kostenlos.

Wiedereingliederung

Die Invalidenversicherung (IV) hat sich dem Grundsatz «Eingliederung vor Rente» verschrieben. Dafür hat die IV sogenannte Eingliederungsmassnahmen. Diese haben zum Ziel, Ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten. Sie richten sich nach dem Grad Ihrer Arbeitsunfähigkeit.

Die Invalidenversicherung verfügt über ein breites Spektrum an Massnahmen, welche zur Anwendung kommen können:

  • Arbeitsvermittlung
  • Umschulung
  • Arbeitsversuche
  • Personalverleih
  • usw.

Was tun, wenn sich eine längere Arbeitsunfähigkeit abzeichnet?

Wenn Sie eine längere Arbeitsunfähigkeit erwarten, ist der Austausch mit Ihrem Arbeitgebenden zentral. Denn Ihr Arbeitgebender regelt in den ersten zwei Jahren der Arbeitsunfähigkeit die Leistungen. Das ist in einem ersten Schritt normalerweise die Lohnfortzahlung.

Nach der Lohnfortzahlung kommt in der Regel eine Krankentaggeldversicherung zum Einsatz, welche entsprechende Taggelder ausrichtet. Die detaillierten Leistungen finden Sie im Personalreglement Ihres Arbeitgenden. Bei Ihrer HR-Abteilungen können Sie sich auch jederzeit erkundigen.

Die Anmeldung zum Bezug der Invalidenleistungen müssen Sie nach einem Jahr ausfüllen.

Antrag an die APK bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Wenn Sie länger als ein Jahr arbeitsunfähig sind, reichen Sie uns bitte so schnell wie möglich die Anmeldung zum Bezug von Invalidenleistungen ein.

Anmeldung zum Bezug von Invalidenleistungen

Was macht mein Arbeitgebender?

Ihr Arbeitgeber meldet eine längere Arbeitsunfähigkeit der APK direkt. Nach Anspruch einer Wartefrist übernehmen wir gemäss dem Vorsorgeplan und dem Vorsorgereglement die Beiträge. Man spricht hier von einer Beitragsbefreiung.

Wer überprüft die Invalidität?

Da die zweite Säule der beruflichen Vorsorge insbesondere auf Leistungen der ersten Säule aufbaut, beschäftigt sich diese mit allen Abklärungen. Die erste Säule führt also die Abklärungen in Bezug auf den Invaliditätsgrad durch. Sie klärt ebenfalls den Startzeitpunkt der Invalidität ab und überprüft Ihre Invalidität regelmässig.

Welche Leistungen hat die APK im Falle einer Arbeitsunfähigkeit?

Alle Informationen zu den Leistungen bei Beitragsbefreiung und Invalidität finden sie auf folgender Seite.

Zu unseren Leistungen

Merkblätter und Formulare