
Freiwilliges Sparen
Möchten Sie Ihre Rente ein wenig aufstocken? Je nach Vorsorgeplan Ihres Arbeitgebers haben Sie die Möglichkeit, freiwillig mehr zu sparen. Je früher Sie anfangen, desto besser.
Freiwilliges Sparen ist eine einfache Möglichkeit, ihre Mittel im Alter aufzustocken. Durch zusätzliche Beiträge können die meisten unserer Versicherten genau das tun. Das höhere Sparguthaben wirkt sich direkt auf Ihre Altersleistungen aus.
Wenn Sie sich für das freiwillige Sparen entscheiden, werden die zusätzlichen Sparbeiträge automatisch vom Lohn abgezogen. Im Vorsorgeplan Ihres Arbeitsgebers sind die Möglichkeiten des freiwilligen Sparens geregelt.
Die APK bietet zwei Varianten an, um die Vorsorge individuell aufzubessern:
Sparen 1+ | Mit der Variante 1+ wird ein freiwilliger Sparbeitrag von 1 % des versicherten Lohns einbezahlt. |
Sparen 2+ | Mit der Variante 2+ wird ein freiwilliger Sparbeitrag von 2 % des versicherten Lohns einbezahlt. |
Diese zusätzlichen Sparbeiträge werden den Versicherten monatlich automatisch vom Lohn abgezogen. Beachten Sie, dass Sie Ihren Sparplan für das Folgejahr bis zum 30. November des laufenden Kalenderjahrs anpassen müssen.
Was sind meine Vorteile beim freiwilligen Sparen?
Die freiwilligen Beiträge…
- … erhöhen das Sparguthaben und verbessern damit die Altersvorsorge.
- … können bei einem Austritt vollumfänglich mitgenommen werden.
- … reduzieren das steuerbare Einkommen bis zur Pensionierung.
- … erlauben Kapitalbezüge (keine Frist von drei Jahren zwischen Zahlung und Bezug).
- … können jährlich geändert werden.
- … erhöhen die Einkaufsmöglichkeiten.
Was passiert im Todesfall mit meinen Sparbeiträgen?
Im Todesfall vor Pensionierung werden die freiwilligen Sparbeiträge genauso wie die freiwilligen Einkäufe bei der APK vollumfänglich als zusätzliches Todesfallkapital an die Hinterbliebenen zurückbezahlt.
Häufige Fragen zum freiwilligen Sparen
Haben Sie noch Fragen? Hier gelangen Sie zu unserem FAQ, wo die häufigsten Fragen zum freiwilligen Sparen beantwortet sind.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt. Natürlich können Sie sich auch immer an unsere Expertinnen und Experten der Abteilung Versicherung wenden.