
Die APK ist offen für neue Anschlüsse
Sie möchten sich der Aargauischen Pensionskasse anschliessen? Als eine der grössten öffentlich-rechtlichen Pensionskassen der Schweiz bauen wir auf langfristige Zusammenarbeit. Anschliessen können sich uns hauptsächlich Gemeinden und Arbeitgebenden, die Kanton und Gemeinden nahestehen.
Bei der Aargauischen Pensionskasse sind neue Arbeitgebende willkommen. Wir betrachten unsere Kundeninnen und Kunden als Partnerinnen und Partner. Wir legen die Zusammenarbeit mit Ihnen deshalb auf Langfristigkeit aus. Unabhängig von der Grösse einer Gemeinde oder einer Institution ziehen unsere Kunden Nutzen aus unserer Kompetenz und Erfahrung.
Wer kann sich der APK anschliessen?
Der APK sind die Versicherten gemäss des Dekrets über die Aargauische Pensionskasse angeschlossen. Neben den Gemeinden des Kantons Aargau können sich grundsätzlich Arbeitgebende anschliessen, die dem Kanton Aargau oder dessen Gemeinden nahestehen. Daneben sind Arbeitgebende willkommen, die öffentliche Aufgaben des Kantons oder einer Gemeinde erfüllen. Im Einzelfall kann der Vorstand den Anschluss weiterer Arbeitgebender beschliessen.
Wir bieten Ihnen die für Sie passende Lösung
Bei uns gibt es nicht die eine Lösung. Wir bemühen uns darum, auf Ihr gewünschtes Leistungsniveau zugeschnittene Vorsorgepläne zu bieten. Wir haben Standard-Vorsorgepläne, die die Bedürfnisse der meisten Arbeitgebenden abdecken. Falls diese aber nicht ganz Ihren Bedürfnissen entsprechen, bieten wir besonders für grössere Unternehmen einen hohen Individualisierungsgrad bei der Ausgestaltung Ihrer Vorsorgelösung.
Noch Fragen?
Möchten Sie mehr über die Aargauische Pensionskasse und ihre Leistungen als Vorsorgepartnerin erfahren? Oder sind Sie unsicher, ob Ihr Unternehmen sich der APK anschliessen kann? Dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Bei der Aargauischen Pensionskasse stehen Ihnen gleich zwei eidgenössisch diplomierte Pensionskassenexperten zur Verfügung.