Das Geschäftsjahr 2025 in Kürze
Jahresergebnis
Die APK erwirtschaftete im vergangenen Jahr mit einer Rendite aus den Vermögensanlagen von +7,40 Prozent (nach Vermögensverwaltungskosten) ein erfreuliches Resultat. Dieses Ergebnis liegt leicht über der Benchmark der APK-Anlagestrategie (+7,21 Prozent) und deutlich über der durchschnittlichen Jahresperformance des UBS-Pensionskassen-Index (+5,95 Prozent nach Kosten). Zum positiven Resultat beigetragen haben vor allem Aktien, Immobilien und Gold. Das verwaltete Vermögen der APK per Jahresende beträgt 14,5 Mia. Franken und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,0 Mia. Franken gestiegen.
Der Deckungsgrad per 31. Dezember 2025 beträgt 112,2 Prozent – gegenüber dem Vorjahr ist er damit um 5,7 Prozentpunkte gestiegen. Die finanzielle Risikofähigkeit der APK ist derzeit nur teilweise gegeben, da sie erst mit einer vollständig gebildeten Wertschwankungsreserve erreicht wird, die als Puffer gegen Schwankungen an den Kapitalmärkten dient. Die Vorsorgekapitalien der Versicherten wurden im Berichtsjahr mit 1,85 Prozent verzinst. Die Vorsorgekapitalien der Rentnerinnen und Rentner beinhalten ein Zinsversprechen von 2,25 Prozent pro Jahr.
Neue Website: Klar strukturiert und mit KI-Unterstützung
Im Berichtsjahr hat die APK ihren Onlineauftritt erneuert. Die von Grund auf überarbeitete Website bietet mehr Übersichtlichkeit durch eine moderne, klare Optik. Die Inhalte der Website wurden ebenfalls grundlegend überarbeitet.
Künstliche Intelligenz halt in vielen Bereichen des Lebens Einzug, so auch bei der APK. Karo ist der neue persönliche Assistent für alle Fragen rund um Vorsorge und Hypotheken der APK. Der KI-gestützte Chatbot unterstützt die Versicherten bei den vielfältigsten Anliegen, von Fragen zu Reglementen bis zum Vorgehen bei der Pensionierung.
Arbeitgeberportal
Einen wichtigen Meilenstein erreichte die APK 2025 mit der Lancierung des neuen Arbeitgeberportals. Die Benutzeroberfläche wurde komplett überarbeitet und ermöglicht neu eine digitale Abwicklung von Eintritten, Austritten und Lohnänderungen. Bei der APK angeschlossene Arbeitgeber können diese Services rund um die Uhr und von überall bequem nutzen. Die digital abrufbaren Beitragsabrechnungen ermöglichen einen einfacheren Abgleich mit den spezifischen HR-Systemen: Sie liefern umfassendere Informationen für bei der APK angeschlossene Arbeitgeber. Der Roll-out für alle Arbeitgeber wird im Laufe des Jahres 2026 abgeschlossen.
Weitere Reglementsanpassungen: Informationsreglement und Teilliquidationsreglement
Weil Datenschutz und Informationssicherheit immer wichtiger werden, hat der Vorstand der APK ein neues Informationsreglement beschlossen. Darin steht, wie in der APK mit Daten umgegangen wird, wie Datenschutz sowie Informations- und IT-Sicherheit gewährleistet werden und wer intern für Anfragen nach dem Öffentlichkeitsprinzip zuständig ist.
Das Teilliquidationsreglement wurde ebenfalls überarbeitet. Die hauptsachliche Änderung betrifft die Anpassung der Grenze für eine Teilliquidation (Art. 3). Die Aufsichtsbehörde hat das geänderte Teilliquidationsreglement mit Inkraftsetzung per 15. April 2025 genehmigt.
Administrative Verwaltungskosten weiterhin sehr tief
Die APK hat mit 91 Franken (Vorjahr 93 Franken) pro versicherte Person ausserordentlich tiefe Verwaltungskosten – auch im Vergleich zu deutlich grösseren kantonalen Pensionskassen oder der Pensionskasse des Bundes, die von sogenannten Skaleneffekten profitieren. Das bedeutet, dass sie durch eine höhere Anzahl Versicherte Kostenvorteile erzielen. Seit 2022 werden die Verwaltungskosten der APK aus den Risikobeiträgen finanziert.
Asset Management: Modernisierung Anlagereglement
Das ab 1. Januar 2026 geltende Anlagereglement wurde von Grund auf erneuert und modernisiert. Anstelle von Einzelfallregelungen zu einzelnen Anlageklassen ist es nun prinzipienorientiert. Das bisher separate Anlagecredo wurde integriert. Zudem wurde das Reglement an die heutige Praxis angepasst, da die Vermögensbewirtschaftung überwiegend durch externe Vermögensverwaltungen in Einanlegerfonds erfolgt.
Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Anlageausschusses haben sich in den letzten Jahren verändert. Daher wurden auch diese im Sinn einer verbesserten Corporate Governance geschärft. Im Anlagereglement wurde auch das verbindliche Rebalancing-Konzept verankert, das bei starken negativen Marktschwankungen oder ungünstiger Marktstimmung zum Tragen kommt: Anstelle eines prozyklischen Verhaltens – dabei werden die Risiken in der Krise reduziert – werden die eingegangenen Risiken über die Zeit möglichst konstant gehalten. Zudem wurde im Berichtsjahr eine umfassende ALM-Studie (Asset Liability Management) durchgeführt. Dabei wurden insbesondere die Finanzierungssicht, die Risikofähigkeit statt Portfoliooptimierungen überprüft.
Die Ergebnisse bestätigen, dass die langfristige Finanzierung der APK sichergestellt ist. Auf Basis der Studie wurden leichte Anpassungen in der Anlagestrategie vorgenommen, welche im Anhang des Anlagereglements ersichtlich sind.
Vermögensverwaltungsaufwand unter Durchschnitt
Der Vermögensverwaltungsaufwand beträgt wie im Vorjahr 36 Basispunkte. Mit diesem Wert liegt die APK unter dem Durchschnitt der Schweizer Pensionskassen. Ziel der APK ist es, innerhalb der einzelnen Anlageklassen die Anlageinstrumente mit den besten Nettoerträgen (nach Kosten) auszuwählen.
Sie finden den vollen Text im PDF.