
Todesfall
Im Falle eines Todes Ihnen nahestehender Personen müssen viele Dinge geregelt werden. Auch die APK benötigt einige Informationen und Dokumente von Ihnen zum Verstorbenen oder zur Verstorbenen. Nur so können wir sicherstellen, dass die Hinterbliebenen die Leistungen erhalten, auf die sie Anspruch haben.
Einige der Unterlagen bei einem Todesfall erhalten wir direkt vom Arbeitgebenden der verstorbenen Person. Andere Informationen benötigen wir jedoch von Ihnen als Hinterbliebene oder Hinterbliebener. Die Formulare finden Sie unten auf dieser Seite.
Wie muss ich vorgehen, wenn die verstorbene Person noch nicht in Rente war?
In diesem Fall benötigt die APK folgende Dokumente von Ihnen, um allfällige Todesfallleistungen auszuzahlen:
- Formular «Angaben zum Bezug von Todesfallleistungen»
- Kopie des mit dem Todesdatum nachgeführten Familienbüchleins
- Kopie Todesbescheinigung (sofern kein Familienbüchlein vorhanden ist)
- Kopie Verfügung der eidg. AHV/IV
- Ausbildungsnachweis der Kinder (falls diese noch nicht 25 sind)
Wie muss ich vorgehen, wenn die verstorbene Person bereits in Rente war?
Bitte melden Sie uns den Todesfall telefonisch oder schriftlich. Sofern anspruchsberechtigte Hinterbliebene vorhanden sind, benötigen wir zudem folgende Unterlagen:
- Kopie des mit dem Todesdatum nachgeführten Familienbüchleins
- Auszahlungsangaben (Post oder Bank)
Hinweis: Bitte reichen Sie alle Unterlagen in schriftlicher Form ein.
Häufige Fragen bei Todesfällen
Sind noch Fragen in Bezug auf Todesfälle bei Ihnen offen? In unserem FAQ haben wir einige der wichtigsten Fragen beantwortet. Natürlich können Sie uns auch immer direkt kontaktieren. Wir beantworten Ihre Fragen gerne.