Simulation Altersleistungen - APK
 
 

20 = Simulation Altersleistungen

Die aufgeführten Leistungen basieren auf hochgerechneten Werten und sind nicht garantiert. Die tatsächlichen Werte werden von den aufgeführten Leistungen abweichen und sind unter anderem abhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte, der persönlichen Lohnentwicklung, der Entwicklung der allgemeinen Lebenserwartung und zukünftigen Änderungen des Vorsorgereglements bzw. des Vorsorgeplans.


Das ordentliche Pensionierungsalter wird im Vorsorgeplan festgelegt. Der Altersrücktritt kann auch vor oder nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters erfolgen. Altersleistungen werden frühestens nach Vollendung des 58. Altersjahres ausgerichtet.

Der Altersrücktritt kann in maximal drei Teilschritten erfolgen. Voraussetzung ist pro Teilschritt eine Reduktion des Beschäftigungsgrades von mindestens 20 % der Normalarbeitszeit. Das im Zeitpunkt des teilweisen Altersrücktritts vorhandene Sparguthaben wird entsprechend aufgeteilt.

 

Der Bezug einer vollen Altersrente und gleichzeitige Weiterbeschäftigung ohne Unterbruch des Arbeitsverhältnisses von mindestens 3 Monaten ist nicht zulässig.