Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Kann ich mich jederzeit zusätzlich einkaufen?
Vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters können Sie sich mittels persönlicher Einlagen in die reglementarischen Vorsorgeleistungen einkaufen; diese Einlagen werden Ihrem Sparguthaben gutgeschrieben. Beachten Sie bitte die Einschränkungen bei einem Kapitalbezug der Altersleistungen im Zeitpunkt der Pensionierung.
Wo finde ich die Information, ob ich voll eingekauft bin?
Auf dem Vorsorgeausweis ist bei "Einkaufsmöglichkeit" der maximal mögliche Einkaufsbetrag in das reglementarische Sparguthaben aufgeführt.
Was passiert mit meinen freiwilligen Einkäufen im Todesfall?
Im Todesfall vor Pensionierung werden die persönlich geleisteten Einkäufe bei der APK vollumfänglich als zusätzliches Todesfallkapital an die Hinterbliebenen zurückbezahlt.
Ablauf, Höhe des freiwilligen Einkaufs und seine Auswirkungen
Möchten Sie sich steuerbegünstigt freiwillig in die Pensionskasse einkaufen? Den Einkauf können Sie bequem online über das Versichertenportal vornehmen, mit nur wenigen Schritten (siehe Abbildung unten).
Die Zugangsdaten für das Versichertenportal (früher Online-Berechnungstool genannt) wurden Ihnen schriftlich zugestellt. Für die Anmeldung benötigen Sie zwingend ein Mobiltelefon. Falls Ihnen die Zugangsdaten zum Versichertenportal fehlen, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson. Selbstverständlich stellen wir Ihnen die Offerte auch gerne persönlich zu. Wenden Sie sich dafür ebenfalls an Ihre Ansprechperson. Bitte beachten Sie, dass die Informationen im Versichertenportal und in der Einkaufsofferte auf den uns gemeldeten Daten basieren. Sollten seither Mutationen eingetreten sein (z. B. Lohn- und Pensumsänderung), sind diese durch Ihren Arbeitgeber umgehend mitzuteilen, damit wir Ihnen eine aktualisierte Einkaufsofferte zustellen können.
Sie können die Überweisung zum von Ihnen angegebenen Zeitpunkt vornehmen, bis spätestens Mitte Dezember. Bitte verwenden Sie für Einzahlungen ausschliesslich die von der APK erstellten QR-Rechnungen.
Sollten Sie über kein Mobiltelefon und damit über keinen Zugang zum Versichertenportal verfügen, nutzen Sie bitte das Formular Offertanfrage und Selbstdeklaration Einkauf.