Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Kann ich mich jederzeit zusätzlich einkaufen?
Vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters können Sie sich mittels persönlicher Einlagen in die reglementarischen Vorsorgeleistungen einkaufen; diese Einlagen werden Ihrem Sparguthaben gutgeschrieben. Beachten Sie bitte die Einschränkungen bei einem Kapitalbezug der Altersleistungen im Zeitpunkt der Pensionierung.
Wo finde ich die Information, ob ich voll eingekauft bin?
Auf dem Vorsorgeausweis ist bei "Einkaufsmöglichkeit" der maximal mögliche Einkaufsbetrag in das reglementarische Sparguthaben aufgeführt. Weitere Informationen finden Sie auch im interaktiven Vorsorgeausweis. Klicken Sie hier.
Was passiert mit meinen freiwilligen Einkäufen im Todesfall?
Im Todesfall vor Pensionierung werden die persönlich geleisteten Einkäufe bei der APK vollumfänglich als zusätzliches Todesfallkapital an die Hinterbliebenen zurückbezahlt.
Vorgehen
Stellen Sie der APK die ausgefüllte Offertanfrage und die Selbstdeklaration für einen Einkauf zu. Sie erhalten anschliessend eine Einkaufsofferte mit einem persönlichen Einzahlungsschein und können die Überweisung zu dem von Ihnen angegebenen Zeitpunkt vornehmen, bis spätestens Mitte Dezember. Bitte verwenden Sie für Einzahlungen ausschliesslich die von der APK zugestellten QR-Rechnungen.