Altersleistungen - APK
 
 
 

Finden Sie hier Antworten auf häufige Fragen:

 
 
 

Altersleistungen

 

Umwandlungssatz

Was bedeutet Umwandlungssatz?

 

Er legt fest, wie hoch die lebenslängliche Altersrente ist, die aus dem angesparten Guthaben ausbezahlt wird.

 

 Beispiel:

     
Altersguthaben bei Pensionierung im Alter 65 APK-Umwandlungssatz Lebenslängliche jährliche Altersrente
CHF 300'000 5.0 % CHF 15'000

(Berechnung: CHF 300'000 x 5.0 % = CHF 15'000)

 

Wie hoch ist der Umwandlungssatz bei der APK?

 

Alter Umwandlungssatz
58 4.20 %
59 4.30 %
60 4.40 %
61 4.50 %
62 4.60 %
63 

4.70 %

64 4.85 %
65 5.00 %
66 5.15 %
67 5.30 %
68 5.45 %
69 5.65 %
70 5.85 %

 

Der Umwandlungssatz im jeweiligen Alter gilt für Männer und Frauen.

 

 

 

Pensionierungszeitpunkt

Auf welchen Zeitpunkt werde ich pensioniert?

Das ordentliche Pensionierungsalter wird im Vorsorgeplan Ihrer Arbeitgeberin festgelegt. Der Altersrücktritt kann auch vor oder nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters erfolgen.

 

Merkblatt Altersleistungen

 

Kann ich mich früher pensionieren lassen, ab wann?

  • Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Vollendung des 58. Altersjahres können Altersleistungen ausgerichtet werden.
  • Die Rentenleistungen werden gekürzt (tieferer Umwandlungssatz).
     

Kann ich die Altersrente aufschieben?

  • Ja, wenn das Arbeitsverhältnis über das ordentliche Pensionierungsalter weitergeführt wird.
  • Der Aufschub ist auf längstens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV beschränkt.
  • Die Rentenleistungen werden erhöht (höherer Umwandlungssatz).
     

Kann ich mich in Teilschritten pensionieren lassen?

Nach dem zurückgelegten 58. Altersjahr kann der Altersrücktritt in maximal drei Teilschritten erfolgen. Voraussetzung ist pro Teilschritt eine Reduktion des Beschäftigungsgrades um mindestens 20 % der Normalarbeitszeit. Das Alterskapital kann bei jedem der drei Teilschritten bezogen werden. D.h., Sie können maximal drei Alterskapitalbezüge tätigen. Die Höhe des Kapitalbezugs ist limitiert durch die Höhe des Sparguthabens, das im Zusammenhang mit der Teilpensionierung für die Ausrichtung von Altersleistungen vorhanden ist.

 Merkblatt Altersrücktritt in Teilschritten

 

Kapital statt Rente

Kann ich anstelle der Altersrente eine Kapitalabfindung verlangen?

Es besteht die Möglichkeit, die Altersrente ganz oder teilweise als Alterskapital zu beziehen.

Der schriftliche Antrag auf Ausrichtung des Alterskapitals ist der APK vor dem Pensionierungszeitpunkt einzureichen (vgl. die Bestimmungen im Vorsorgereglement Art. 30).

 

Kapitalauszahlung

Antrag Kapitalbezug

 

Überbrückungsrente

Kann ich bei einem Bezug der APK-Altersrente eine Überbrückungsrente beantragen?

  • Beim Altersrücktritt kann für die Dauer bis zum ordentlichen Rentenalter der AHV die Ausrichtung einer Überbrückungsrente beantragt werden.
  • Die Überbrückungsrente darf höchstens der maximalen jährlichen AHV-Altersrente entsprechen.
  • Die Überbrückungsrente kann vorgängig via Zusatzsparkonto eingekauft werden. Anderenfalls erfolgt die Finanzierung der Überbrückungsrente via Kürzung der Altersrente.

 

Vorzeitiger Altersrücktritt

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Vollendung des 58. Altersjahres können Altersleistungen ausgerichtet werden. Eine vorzeitige Alterspensionierung führt zu einer Reduktion des Umwandlungssatzes .

 

Überbrückungsrente

Beim Altersrücktritt kann für die Dauer bis zum ordentlichen Rentenalter der AHV die Ausrichtung einer Überbrückungsrente beantragt werden. Die Finanzierung erfolgt über das Sparguthaben bzw. über das Zusatzsparkonto.

 

Alterskapital

Die versicherte Person kann die Altersrente ganz oder teilweise als einmaliges Alterskapital beziehen. Die Höhe des Sparguthabens ist auf dem Vorsorgeausweis ausgewiesen.

 

Aufgeschobener Altersrücktritt

Eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus ist bis längstens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV möglich. Ein Aufschub der Alterspensionierung führt zu einem erhöhten Umwandlungssatz.

 

Anpassung an die Teuerung?

Die APK entscheidet jährlich aufgrund der finanziellen Möglichkeiten und gestützt auf § 20 Abs. 3 Pensionskassendekret über die Anpassung der laufenden Renten an die Preisentwicklung.

 

Vorsorgeplan

Die Höhe der Altersrente wird u.a. durch die im Vorsorgeplan pro angeschlossene Arbeitgebende fixierten Eckwerte mitbestimmt. Diese betreffen das ordentliche Schlussalter (wählbar zwischen 63 und 65 Jahren), den Beginn des Sparprozesses und die Höhe der Sparbeiträge in Prozenten des versicherten Lohnes sowie einen allfälligen zusätzlichen Sparprozess.

 

Kernplan

Für die Angestellten des Kantons Aargau bzw. vom Kanton Aargau entlöhnten Personen gilt der sog.Kernplan. Dieser beinhaltet ein ordentliches Pensionierungsalter von 65 Jahren und den Beginn des Sparprozesses ab 1. Januar nach Vollendung des 19. Altersjahres.