Wahrnehmung Aktionärsrechte - APK
 
 

Ausübung der Stimm- und Wahlrechte

Die Ausübung des Stimm- und Wahlrechts orientiert sich an den langfristigen Interessen der Versicherten und Rentenbeziehenden sowie dem dauernden Gedeihen der Kasse. Dabei wird darauf geachtet, dass der Unternehmenswert der betreffenden Aktiengesellschaft langfristig maximiert wird. Die Entscheidungsträger orientieren sich daher bei der Wahrnehmung der Stimm- und Wahlrechte an den Grundsätzen Rendite, Sicherheit, Liquidität und Nachhaltigkeit (Art. 71 BVG: Grundsätze der Vermögensbewirtschaftung).

 

Externer Stimm- und Wahlrechtsberater

Die APK hat die Ethos - Schweizerische Stiftung für nachhaltige Entwicklung mit Sitz in Genf mit der Stimmrechtsausübung (In- und Ausland) beauftragt. Der externe Stimmrechtsberater hält sich bei Ausübung des Stimm- und Wahlrechts an die von der APK vorstehend erwähnten Grundsätze des langfristigen Interesses und des dauernden Gedeihens der Kasse. Der Vorstand der APK hat zudem jederzeit die Möglichkeit, den externen Stimmrechtsberater zum Stimm- und Wahlverhalten zu instruieren. Möchten Sie weitere Informationen zum Stimmrechtsberater erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

 
 

Stimm- und Wahlrechtsausübung in der Schweiz

 

Es werden die Stimm- und Wahlrechte der von der APK direkt gehaltenen börsenkotierten Aktien von Schweizer Aktiengesellschaften ausgeübt; bei indirekt gehaltenen börsenkotierten Aktien von Schweizer Aktiengesellschaften werden diese wahrgenommmen, soweit der APK die Möglichkeit dazu eingeräumt wird.

 

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