Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Umwandlungsanträge von bestehenden variablen Hypotheken werden laufend entgegengenommen und verarbeitet. Es gelten jeweils die Konditionen zum Zeitpunkt der Einreichung des Antragsformulars (Datum Posteingang).
Digitale Einreichung: Es ist möglich, den Darlehensantrag mit den entsprechenden Unterlagen per E-Mail (PDF) zur Vorprüfung einzureichen. Die Datei darf aber eine Grösse von max. 10 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Der Originalantrag muss unterzeichnet per Post nachgereicht werden.
Bitte verwenden Sie unsere Antragsformulare erst, wenn Sie sich für eines unserer Produkte definitiv entschieden haben und lesen Sie das APK-Merkblatt (siehe unten). So ersparen Sie sich und uns unnötigen Aufwand und Kosten. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Die Aargauische Kantonalbank (AKB) ist zuständig für die administrative Abwicklung und die Verwaltung der Hypothekardarlehen. Wenden Sie sich an:
Aargauische Kantonalbank
Betreuerteam Hypotheken-Service
Telefon 062 835 77 60
apk-hypo(at)akb .ch