Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Wohneigentum ist eine alternative Vorsorgeform zu Rentenleistungen. Das Sparguthaben steht den Versicherten für die Finanzierung von Wohneigentum auf zwei Arten zur Verfügung:
Vorbezug: Auszahlung des Sparguthabens.
Verpfändung: Verpfändung des Sparguthabens und/oder der Vorsorgeleistungen als Sicherheit für die Bank.