Wohneigentumsförderung - APK
 
 

Leistungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung

Wohneigentum ist eine alternative Vorsorgeform zu Rentenleistungen. Das Sparguthaben steht den Versicherten für die Finanzierung von Wohneigentum auf zwei Arten zur Verfügung:

Vorbezug: Auszahlung des Sparguthabens.

Verpfändung: Verpfändung des Sparguthabens und/oder der Vorsorgeleistungen als Sicherheit für die Bank.