Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Vergleichen Sie doch unsere Konditionen mit unseren Mitbewerbern. Wir gehören mit Sicherheit zu den besten Anbietern von Hypotheken. Und weil es bei einem Hypothekardarlehen nebst den attraktiven Zinsen auch auf andere geldwerte Vorteile ankommt, weisen wir Sie an dieser Stelle auf folgendes hin:
Die Aargauische Pensionskasse (APK) bietet variable und/oder Festhypotheken zu Marktkonditionen an.
Verwendungszweck
Es werden Hypothekardarlehen für den eigenen, dauernden Wohnbedarf (ohne Zweit- und Ferienwohnungen) gewährt.
Zulässige Objekte
Finanziert werden in der Deutschschweiz gelegene Einfamilienhäusern und Stockwerkeigentum (ausgeschlossen sind die Kantone TI, VS, GE, FR, VD, NE, JU und GR).
Wie hoch kann ich mein Wohneigentum bei der APK belehnen?
Eine Belehnung ist höchstens bis zu 80 % des Kaufpreises bzw. des Verkehrswertes möglich.
Die Belastung basierend auf den Wohnkosten darf im Zeitpunkt der Darlehensgewährung insgesamt
40 % des Nettoeinkommens nicht übersteigen.
Die Aargauische Kantonalbank ist zuständig für die administrative Abwicklung und die Verwaltung der Hypothekardarlehen. Wenden Sie sich an:
Aargauische Kantonalbank
Betreuerteam Hypotheken-Service
Telefon 062 835 77 60
apk-hypo(at)akb .ch