Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Der anrechenbare Jahreslohn, die Eintrittsschwelle, der Koordinationsabzug sowie der versicherte Lohn werden im Vorsorgeplan festgelegt. Der Vorsorgeplan und damit auch der Koordinationsabzug werden vom Arbeitgeber bestimmt.
Der versicherte Lohn entspricht dem anrechenbaren Jahreslohn vermindert um den Koordinationsabzug. Als anrechenbarer Jahreslohn gilt bspw. im kantonalen Vorsorgeplan der AHV-Jahreslohn vermindert um Lohnbestandteile, die nur gelegentlich anfallen. Die APK hat folgende Varianten des Koordinationsabzuges festgelegt:
Der Koordinationsabzug beträgt 25 % des anrechenbaren Jahreslohnes, mindestens 60 % und höchstens 100 % der maximalen AHV-Altersrente.
Beispiele für die Berechnung des versicherten Lohnes: | |
Anrechenbarer Jahreslohn: (Pensum unabhängig) | CHF 70'000 |
Abzüglich Koordinationsabzug: 25 % von CHF 70'000 | CHF 17'500 |
Versicherter Lohn | CHF 52'500 |
Der Koordinationsabzug beträgt 7/8 der maximalen einfachen AHV-Altersrente (ab 2019: 7/8 von CHF 28'440 = CHF 24'885) multipliziert mit dem Beschäftigungsgrad.
Beispiele für die Berechnung des versicherten Lohnes: | |
Anrechenbarer Jahreslohn: (Pensum 50 %) | CHF 31'233 |
Abzüglich Koordinationsabzug: 50 % von CHF 24'885 | CHF 12'443 |
Versicherter Lohn | CHF 18'790 |