Spargutschriften - APK
 
 

8 = Spargutschriften

Frühestens ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres sind Spargutschriften geschuldet. Der Beginn des Sparprozesses ist im Vorsorgeplan des Arbeitgebers festgelegt. Die Spargutschriften werden von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber finanziert und Ihrem Sparguthaben gutgeschrieben. Sie werden in Prozenten des versicherten Lohns festgelegt, sind altersabhängig gestaffelt und werden monatlich direkt vom Lohn abgezogen.