Sparzins im 2023 - APK
 
 

12 = Sparzins im aktuellen Jahr

Der Zinssatz für die Sparguthaben der Versicherten wird vom Vorstand der APK jeweils Ende Jahr für das folgende Jahr festgelegt. Der Vorstand entscheidet über die Höhe des Sparzinses unabhängig vom durch den Bundesrat festgesetzten eidgenössischen BVG-Mindestzins. Das APK-Sparguthaben setzt sich im Durchschnitt zu rund vierzig Prozent aus BVG-Altersguthaben und zu knapp sechzig Prozent aus überobligatorischem Guthaben zusammen. Deshalb ist es gestattet, den Sparzins für das gesamte APK-Sparguthaben tiefer als den BVG-Mindestzinssatz festzulegen oder es im Extremfall gar nicht zu verzinsen.

 

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