Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Die APK blickt auf ein herausforderndes Jahr 2022 zurück: Die Inflation führte zu Zinserhöhungen der Zentralbanken und damit zu einer negativen Anlage-Performance, die APK legte ihre direkt gehaltenen Immobilien mit der Anlagestiftung Turidomus zusammen und die Anhörung zur Kantonsvorlage "Sicherung berufliche Vorsorge" ging in die erste Runde.
Hinweis für angeschlossene Arbeitgeber: Keine Kündigungsfristverkürzungen 2023
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Diskussion um das APK-Dekret, welches bei Annahme im zweiten Halbjahr 2023 umgesetzt werden muss und intern erheblichen Aufwand generiert, die APK im Jahr 2023 keine Kündigungsfristverkürzungen für angeschlossene Arbeitgeber gewährt.
Berichterstattungen zum Thema Pensionskassendekret
Die Medien berichten zurzeit verstärkt zur kantonalen Vorlage «Sicherung berufliche Vorsorge». Zu einigen wesentlichen Punkten möchten wir Klarheit schaffen.