Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Wir suchen Unterstützung in der Abteilung Versicherung. Bist du dienstleistungsorientiert und liebst den Kundenkontakt via Telefon, E-Mail oder auch klassisch vor Ort? Dann bewirb dich bei uns.
Die Mitglieder des Grossen Rats stimmen einstimmig der Revision des APK-Dekrets und damit der Anpassung des Vorsorgeplans des Kantons zu. Das überarbeitete APK-Dekret tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.
Aufgrund einer technischen Störung war der E-Mail-Server der APK seit Freitag nicht erreichbar. E-Mail-Absenderinnen und -Absender erhielten eine Meldung, dass ihre E-Mail nicht zugestellt werden konnte. Sollten Sie keine solche Meldung erhalten haben, wurde oder wird Ihre E-Mail uns zugestellt. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.