Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Die Möglichkeiten der freiwilligen Weiterversicherung, die Meldefrist für den Kapitalbezug und die Rückzahlungsfrist bei Wohneigentumsvorbezug werden angepasst.
Die APK wechselt auf Generationentafeln und berücksichtigt die Zunahme der Lebenserwartung bei der Rentenberechnung: sie senkt den Umwandlungssatz ab 2022 von 5.3 % stufenweise auf 5.0 %. Die Anpassung wird mit zwei Massnahmen finanziell abgefedert.