Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Auch im letzten noch hängigen Streit um die Ausfinanzierung des Fehlbetrags bei Austritten per Ende Dezember 2007 gibt das Bundesgericht der APK Recht.