Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Der Zinssatz für die Sparguthaben der Versicherten wird vom Vorstand der APK jeweils Ende Jahr für das folgende Jahr festgelegt. Der Vorstand entscheidet über die Höhe des Sparzinses unabhängig vom durch den Bundesrat festgesetzten eidgenössischen BVG-Mindestzins (vgl. unten).
Das Anlagejahr 2015 verlief für die Pensionskassen sehr harzig. Die bis zum Monat August guten Resultate an den Aktienmärkten korrigierten vor dem Hintergrund von schwächeren Wirtschaftszahlen in China, Unsicherheiten...