Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Ab 1. Juli 2016 genügt ein eingereichter Antrag auf Alterskapitalbezug 3 Monate vor der Pensionierung. Die APK reduziert die Frist zur Geltendmachung des Antrages auf Kapitalbezug im Alter von heute 1 Jahr auf 3 Monate.