Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Wahl der Delegierten bzw. Ersatzdelegierten für die Amtsperiode 2017 – 2021 (Art. 4 f. des Organisationsreglements und Reglement über die Wahl der Delegierten)
Die laufende Amtsperiode der Delegierten endet am 31. März 2017.
Ab 1. Juli 2016 genügt ein eingereichter Antrag auf Alterskapitalbezug 3 Monate vor der Pensionierung. Die APK reduziert die Frist zur Geltendmachung des Antrages auf Kapitalbezug im Alter von heute 1 Jahr auf 3 Monate.