Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Hinweis für angeschlossene Arbeitgeber: Keine Kündigungsfristverkürzungen 2023
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Diskussion um das APK-Dekret, welches bei Annahme im zweiten Halbjahr 2023 umgesetzt werden muss und intern erheblichen Aufwand generiert, die APK im Jahr 2023 keine Kündigungsfristverkürzungen für angeschlossene Arbeitgeber gewährt.
Berichterstattungen zum Thema Pensionskassendekret
Die Medien berichten zurzeit verstärkt zur kantonalen Vorlage «Sicherung berufliche Vorsorge». Zu einigen wesentlichen Punkten möchten wir Klarheit schaffen.