Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Im Zusammenhang mit dem neuen Pensionskassendekret gibt es einige Personen, die bereits pensioniert waren und nun erneut pensioniert werden. Betroffene finden nachfolgend alle wichtigen Informationen zu diesem Sachverhalt.
Unser Factsheet erklärt, um was es bei der BVG-Reform geht und wie sie sich bei einer Annahme am 22. September 2024 auf die Versicherten der APK auswirken würde.
Der diesjährige Kurzbericht ist in den Briefkästen unserer Versicherten eingetroffen. In der Publikation berichten wir über das vergangene Geschäftsjahr sowie Themen wie Corporate Governance. Arbeitstätige Versicherte erhalten zudem einen Auszug aus ihrem Vorsorgeausweis, inklusive dem Einkaufspotenzial.