Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Änderung des Teilliquidationsreglements per 15. April 2025
Der Vorstand hat beschlossen, das Teilliquidationsreglement anzupassen. Die wesentlichste Anpassung betrifft die Erhöhung der bisher vergleichsweise tiefen Grenze für eine Teilliquidation (Art. 3). Die Aufsichtsbehörde hat das geänderte Teilliquidationsreglement mit Inkraftsetzung per 15. April 2025 genehmigt. Sie finden das Dokument unter diesem Link.