News Detail - APK
 
 
26.07.2024

(Erneute) Pensionierung nach Alter 65

Im Zusammenhang mit dem neuen Pensionskassendekret gibt es einige Personen, die bereits pensioniert waren und nun erneut pensioniert werden. Betroffene finden nachfolgend alle wichtigen Informationen zu diesem Sachverhalt.

Liebe Versicherte

 

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber das Formular „Anmeldung zum Bezug von Altersleistungen“ erhalten. Wir bitten Sie, dieses Formular auszufüllen und uns so schnell wie möglich zukommen zu lassen.

 

Da Ihr Alter über dem Referenzalter liegt, führt die Austrittsmeldung automatisch zu Ihrer Pensionierung.

 

Erneute Pensionierung aufgrund neuem Pensionskassendekret

Falls Sie aufgrund des Wechsels des Vorsorgeplans ab Januar 2024 nach bereits erfolgter Pensionierung nun ein zweites Mal in Rente gehen, hat dies keinen Einfluss auf Ihre bereits laufende Rente. Diese wird unverändert weitergezahlt. Das neu angesparte Geld kann entweder als Rente oder als Kapital bezogen werden. Falls die fällige Altersrente weniger als 10 Prozent der Mindestaltersrente der AHV beträgt, wird Ihr Geld als Kapitalabfindung ausgezahlt.

 

Bei einem Kapitalbezug benötigen wir zusätzlich das ausgefüllte Formular „Antrag Alterskapitalbezug“, welches Sie auf unserer Website www.apk.ch finden. Dieses Formular muss bei einer Kapitalabfindung nicht eingereicht werden. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Ihre Pensionskasse