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24.06.2024

Kurzbericht 2024

Der diesjährige Kurzbericht ist in den Briefkästen unserer Versicherten eingetroffen. In der Publikation berichten wir über das vergangene Geschäftsjahr sowie Themen wie Corporate Governance. Arbeitstätige Versicherte erhalten zudem einen Auszug aus ihrem Vorsorgeausweis, inklusive dem Einkaufspotenzial.

Alle Jahre informieren wir unsere Versicherten mit einer Publikation über das vergangene Geschäftsjahr sowie über wichtige Änderungen bei der APK. Personen, die noch im Arbeitsleben stehen, können sich mit dem Auszug aus dem persönlichen Vorsorgeausweis zudem über ihre Vorsorgesituation informieren. Der vollständige Vorsorgeausweis ist jederzeit im Versichertenportal zum Download bereit.

 

Im Auszug des persönlichen Vorsorgeausweises ist auch das Einkaufspotenzial ersichtlich. Dieses kann sich im Vergleich zum Vorjahr aus verschiedenen Gründen geändert haben: 

 

  1. Die versicherte Person hat eine Lohnerhöhung erhalten. Der Einkauf wird immer so berechnet, als ob jemand den aktuellen Lohn bereits seit Alter 20 gehabt hätte. Deshalb erhöht eine Lohnerhöhung das Einkaufspotential.
  2. Der Vorsorgeplan des Arbeitgebers ist angepasst worden. Eine Planverbesserung hat zur Folge, dass sich die versicherte Person rückwirkend in das verbesserte Planniveau einkaufen kann. Aus diesem Grund erhöht sich bei einer Planverbesserung das Einkaufspotenzial.
  3. Die versicherte Person hat sich neu für das freiwillige Sparen angemeldet. Spart sie neu 1 oder 2 Prozent zusätzlich, kann sie diese zusätzlichen Beiträge noch rückwirkend einkaufen. Durch die Wahl des freiwilligen Sparens erhöht sich also das Einkaufspotenzial. Zu beachten ist, dass der Betrag unter «Einkauf» keine Lücke oder fehlendes Kapital bedeutet. Er zeigt auf, dass die versicherte Person ihre Vorsorge im genannten Umfang steuerbegünstigt verbessern kann.