Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Der Deckungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen und den versicherungs-technischen Verpflichtungen der Kasse. Der Deckungsgrad berechnet sich nach Art. 44 BVV2 und wird für alle Kassen einheitlich berechnet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine Vergleichbarkeit mit anderen Pensionskassen gegeben ist, da jede mit unterschiedlichen technischen Grundlagen rechnet.
Deckungsgrad nach Art. 44 BVV2 per 31.12.2024 | Mio. CHF |
Total Aktiven | 13'533.1 |
Fremdkapital | -76.1 |
Verfügbares Vermögen | 13'457.0 |
Vorsorgekapital | |
- Versicherte | 6'257.7 |
- Renten | 5'750.0 |
Total Vorsorgekapital | 12'007.7 |
Technische Rückstellungen | 624.8 |
Total Verpflichtungen | 12'632.5 |
Deckungsgrad | 106.5 % |