Deckungsgrad 2023 - APK
 
 

Deckungsgrad

Der Deckungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen und den versicherungs-technischen Verpflichtungen der Kasse. Der Deckungsgrad berechnet sich nach Art. 44 BVV2 und wird für alle Kassen einheitlich berechnet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine Vergleichbarkeit mit anderen Pensionskassen gegeben ist, da jede mit unterschiedlichen technischen Grundlagen rechnet.

 

BVG-Deckungsgrad nach Art. 44 BVV2 per 31.12.2023                                                                        Mio. CHF
Total Aktiven12'514.6
Fremdkapital -91.1
AGBR mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung*997.6
Auflösung spezialgesetzliche Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung-997.6
Verfügbares Vermögen nach BVG (unter Anrechnung der AGBR mit Verwendungsverzicht)12'423.5
Vorsorgekapital  
- Versicherte5'941.7
- Renten5'758.7
Total Vorsorgekapital11'700.4
Technische Rückstellungen572.4
Total Verpflichtungen12'272.8
BVG-Deckungsgrad101.2 %

 

* Eine AGBR mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung ist dem verfügbaren Vermögen zuzurechnen.