Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Die APK erwirtschaftete im vergangenen Jahr mit einer Rendite von +7,68 Prozent (nach Kosten) ein erfreuliches Resultat. Dieses Ergebnis liegt leicht über der Benchmark der APK-Anlagestrategie (+7,60 Prozent) und auf Höhe der durchschnittlichen Jahresperformance des UBS-Pensionskassenbarometers (+7,72 Prozent nach Kosten). Zum positiven Resultat beigetragen haben vor allem die Anlagekategorien Aktien und Obligationen. Das verwaltete Vermögen der APK per Jahresende beträgt 13,5 Mia. Franken und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,0 Mia. Franken gestiegen.
Der Deckungsgrad per 31. Dezember 2024 beträgt 106,5 Prozent – gegenüber dem Vorjahr ist er damit um 5,3 Prozentpunkte gestiegen. Die finanzielle Risikofähigkeit der APK ist derzeit nur teilweise gegeben, da sie erst mit einer vollständig gebildeten Wertschwankungsreserve erreicht wird, die als Puffer gegen Schwankungen an den Kapitalmärkten dient. Die Vorsorgekapitalien der Versicherten wurden im Berichtsjahr mit 1,85 Prozent verzinst. Die Vorsorgekapitalien der Rentnerinnen und Rentner beinhalten ein Zinsversprechen von 2,25 Prozent pro Jahr.
Im Berichtsjahr hat die APK das neue Versichertenportal eingeführt, das den Einkaufprozess digitalisiert und so eine bequemere Abwicklung ermöglicht – auch am Wochenende oder ausserhalb der Öffnungszeiten. Versicherte können nun auch Rückzahlungen von Wohneigentumsförderungen (WEF) oder Scheidungsbezügen online vornehmen.
Das Online-Portal der APK bündelt alle wichtigen Dokumente an einem zentralen Ort, übersichtlich und jederzeit zugänglich. Die benutzerfreundlichere Oberfläche und die Bedienungshilfe erleichtern die Nutzung für alle Altersgruppen. Zudem ist die Steuerbescheinigung für freiwillige Einkäufe jederzeit abrufbar. Auch der monatliche Vorsorgeausweis bleibt weiterhin online verfügbar. Er wurde auf den neuesten Stand gebracht und an die aktuellen reglementarischen Neuerungen angepasst, indem beispielsweise die Einlagenrückgewähr transparent ausgewiesen wird.
Der Grosse Rat hat am 29. August 2023 der Revision des APK-Dekrets zugestimmt. Viele Anschlüsse haben im Jahr 2024 die Vorsorgebestimmungen überprüft und diejenigen Anpassungen des Kantons übernommen, welche in ihr Vorsorgekonzept passen. Die APK hat ihre Anschlüsse in diesem Prozess aktiv unterstützt und eng begleitet.
Bis jetzt wurden die Risikoleistungen als Prozentsatz der Invalidenleistungen berechnet. Dies ist nicht mehr marktüblich. Darum werden die Renten bei Tod vor Pensionierung wie folgt angepasst:
• 40 Prozent des versicherten Lohns als Partner-, Witwen- oder Witwerrente;
• 15 Prozent des versicherten Lohns als Halbwaisenrente, 25 Prozent als Vollwaisenrente.
Diese Prozentsätze entsprechen denen, die bei einem Unfall gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung angewendet werden. Durch diese Änderung werden die Partner-, Witwen- und Witwerrenten leicht erhöht. Diese Verbesserung hat keine Auswirkungen auf die Risikoprämie.
Dies ist eine verkürzte Onlineversion. Den kompletten Inhalt zum Abschnitt "Geschäftsjahr 2024" finden Sie im PDF.