Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Per 31. Dezember 2024 waren bei der APK 38 Mitarbeitende in 32,75 Vollzeitstellen beschäftigt. Im Vorjahr waren es 35 Mitarbeitende in 27,50 Vollzeitstellen. Die Zunahme ist auf den gezielten Aufbau von zusätzlichen Ressourcen zurückzuführen. Damit soll der Wissenstransfer bei anstehenden Pensionierungen sichergestellt werden.
Im Vorstand hat es 2024 keine Verändungen gegeben. Per Jahresende ist Christoph Lanter als externes Mitglied im Anlageausschuss zurückgetreten. Die beiden neuen externen Mitglieder wurden von einer Findungskommission vorgeschlagen und mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in den Anlageausschuss berufen. Mit Dr. Katja Gisler und Adrian Wipf konnte die APK eine ausgewiesene Fachexpertin und einen ausgewiesenen Fachexperten gewinnen.
Der Vorstand hielt im Berichtsjahr 5 Sitzungen und einen Workshops von insgesamt 1,5 Tagen ab. Beim Anlageeausschuss waren es zehn Sitzungen. Der Prüfungs- und Vorsorgeausschuss traf sich 2024 zu 5 Sitzungen. 2024 fand eine Delegiertenversammlung statt. Wie in den Vorjahren hatten die Delegierten die Möglichkeit, an der Veranstaltung vor Ort teilzunehmen oder virtuell via Livestream.
Je nach Funktion im Vorstand werden eine pauschale Entschädigung und zusätzlich ein Sitzungsgeld ausgerichtet. Letzteres beträgt pro halbtägige Sitzung 500 Franken, für Sitzungsleiter gilt der doppelte Ansatz. Die Anzahl Sitzungen und damit das Total der Entschädigungen bewegen sich für 2024 im Rahmen des Vorjahres.
Im Berichtsjahr wurde das Entschädigungsreglement überarbeitet und per 1. Januar 2025 neu in Kraft gesetzt. Seit 1. Januar 2021 richtet die APK generell keine Boni mehr aus.
Mit der Umsetzung der Bestimmungen der ASIPCharta wird die Einhaltung der Loyalitäts- und Integritätsvorschriften des BVG (Art. 48f–l BVV 2) sichergestellt. Die ASIP-Charta und deren Fachrichtlinie sind ein für alle ASIP-Mitglieder verbindlicher Verhaltenskodex. Wie jedes ASIP-Mitglied verpflichtet sich auch die APK dazu, für die Einhaltung der Grundsätze zu sorgen. Die APK hat den unterstellten Personenkreis, den Geltungsbereich und die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen im Reglement über die Umsetzung der ASIP-Charta festgelegt. Alle Vorstandsmitglieder, die Mitglieder der Ausschüsse sowie die Mitarbeitenden der APK bestätigen jährlich die Einhaltung des Reglements zur Umsetzung der ASIP-Charta.
Entgeltliche Nebenbeschäftigungen, externe Funktionen sowie öffentliche Ämter sind für Mitarbeitende bewilligungspflichtig.
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