Das Geschäftsjahr 2023 - APK
 
 

Allgemeines

 

Jahresergebnis

Die APK erwirtschaftete im vergangenen Jahr eine Rendite von +4,94 Prozent (nach Kosten). Dieses Ergebnis liegt minimal unter der Benchmark der APK-Anlagestrategie (+4,95 Prozent). Im Vergleich zur durchschnittlichen Jahresperformance des UBS-Pensionskassenbarometers (+4,97 Prozent nach Kosten) sowie des Credit Suisse Pensionskassenindex (+5,45 Prozent vor Kosten) konnte ein ansprechendes Ergebnis erzielt werden. Zum positiven Resultat beigetragen haben vor allem die Anlagekategorien Aktien und Obligationen. Das verwaltete Vermögen der APK per Jahresende beträgt 12,5 Mia. Franken und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um rund 0,5 Mia. Franken gestiegen.

 

Der BVG-Deckungsgrad per 31. Dezember 2023 beträgt 101,2 Prozent – gegenüber dem Vorjahr ist er damit um 3,1 Prozentpunkte höher. Die finanzielle Risikofähigkeit der APK ist weiterhin nur teilweise gegeben, da sie erst mit vollständig gebildeter Wertschwankungsreserve erreicht wird. Die Vorsorgekapitalien der Versicherten wurden im Berichtsjahr mit 1,0 Prozent verzinst, und zusätzlich wurde dem Vorsorgekapital die zweite Hälfte der APK-Gutschrift 2022 von 1,25 Prozent gutgeschrieben. Die Vorsorgekapitalien der Rentnerinnen und Rentner beinhalten ein Zinsversprechen von jährlich 2,25 Prozent.

 

Anpassung des APK-Dekrets

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 29. August 2023 der Revision des APK-Dekrets zugestimmt. Das einstimmige Resultat zeigt, dass der Regierungsrat und der Grosse Rat den Handlungsbedarf in der beruflichen Vorsorge erkannt haben. Die beschlossene Lösung ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Leistungsniveaus der beruflichen Vorsorge beim Kanton Aargau. Die angepassten Bestimmungen betreffen lediglich das Verwaltungspersonal sowie Lehrpersonen des Kantons. Viele der Arbeitgeber, die der APK angeschlossen sind, haben dies zum Anlass genommen, die angepassten Bestimmungen ganz oder teilweise zu übernehmen. Kernpunkte der Anpassung sind der reduzierte Koordinationsabzug zur Verbesserung der Vorsorge speziell bei kleinen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten sowie die erhöhten Sparbeiträge. Sie sollen ein planmässiges Vorsorgeniveau von 60 Prozent des letzten Lohns sicherstellen. Mit dem neuen Plan wird auch das freiwillige Sparen ab Alter 20 ermöglicht, und es sind Sparbeiträge bei Weiterbeschäftigung nach Alter 65 vorgesehen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis, ab Alter 58, und welche bei Beginn der Senkung des Umwandlungssatzes am 1. Januar 2021 bei der APK versichert waren, wurde eine Einmaleinlage verabschiedet. Die Höhe der Einmaleinlage wurde im Grossen Rat kontrovers diskutiert. Am Ende entschieden sich die Grossratsmitglieder für 1 Prozent auf das Sparguthaben.

 

Hintergründe der Dekretsrevision

Die steigende Lebenserwartung und die schwierige Lage an den Kapitalmärkten führen dazu, dass der Umwandlungssatz und damit das Rentenniveau in der beruflichen Vorsorge sinken. Die APK hat daher den Umwandlungssatz in den letzten fünf Jahren von 5,8 Prozent auf 5,0 Prozent reduziert. Beim Verwaltungspersonal und bei den Lehrpersonen sanken daher die Renten von 65 Prozent auf 55 Prozent des versicherten Lohnes. Deshalb hat der Regierungsrat die Vorsorgelösung seiner Angestellten und der Lehrpersonen überprüft und eine Vorlage erarbeitet, welche mit geeigneten Abfederungsmassnahmen ein angemessenes Leistungsniveau von 60 Prozent des letzten Lohns gewährleistet. Basierend auf der ausgewogenen Vorlage des Regierungsrates hat der Grosse Rat eine Kombination von Massnahmen beschlossen, welche insbesondere auch die zunehmende Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt: moderate Erhöhung der Sparbeiträge, Reduktion des Koordinationsabzugs sowie Einmaleinlagen für Personen im pensionsfähigen Alter.

 

Neues Corporate Design

Im Juni des Berichtsjahres stellte die APK der Öffentlichkeit ihren frischen Markenauftritt vor. Der neue strategische Markenansatz und das daraus resultierende Redesign, welche unter Leitung des Kommunikations- und Marketing­verantwortlichen Michael Suter konzipiert und umgesetzt wurden, erhielten an den renommierten Fox Awards Gold für die schlüssige Konzeption, die effiziente Umsetzung und die daraus resultierende Gesamtwirkung. Zudem gewann die APK Silber beim Sonderpreis «Fox Visuals». Dieser konzentriert sich auf die gestalterische Sicht und bewertet Punkte wie Originalität, Blickführung und eigenen Stil. Dieser Erfolg ist auch das Resultat einer engen und konstruktiven Zusammenarbeit mit unseren Partnern.

 

Anpassung Begünstigtenordnung

In den letzten Jahren wurde die Höhe der Todesfallleistungen deutlich ausgebaut: Sämtliche freiwilligen Einzahlungen der Versicherten (freiwilliges Sparen und freiwillige Einkäufe) werden als zusätzliches Todesfallkapital ausgerichtet. Im Rahmen der Ausrichtung dieser Leistungen wurde festgestellt, dass Handlungsbedarf bei der Reihenfolge der Begünstigten – der sogenannten Begünstigtenordnung – besteht. Im Vergleich zur bisherigen Lösung werden insbesondere minderjährige und in Ausbildung stehende Waisen standardmässig bessergestellt. Innerhalb der engen gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen ist es möglich, die Begünstigtenordnung anzupassen. Sofern bereits eine Begünstigtenerklärung hinterlegt wurde, bleibt diese noch während zweier Jahre gemäss den bisherigen Bestimmungen in Kraft.

 

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