Corporate Governance - APK
 
 

Corporate Governance

Mitarbeiterbestand

Per 31. Dezember 2023 waren 35 Mitarbeitende in 27,50 Vollzeitstellen bei der APK beschäftigt (im Vorjahr waren es 31 Mitarbeitende in 25,95 Vollzeitstellen). Die leichte Zunahme resultiert aus zusätzlichen Ressourcen für die Abteilung Versicherung sowie aus der Anstellung einer kaufmännischen Lernenden.

 

Wechsel im Vorstand

Per 1. Januar 2023 hat Markus Leuthard, der im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung vom Regierungsrat als Nachfolger von Karl Grob gewählt wurde, sein Amt angetreten. Als Leiter Anlagen der Sammelstiftung Vita verfügt er über langjährige Erfahrung in der beruflichen Vorsorge und insbesondere im institutionellen Asset Management.

 

Anzahl Sitzungen

Der Vorstand hielt im Berichtsjahr 5 Sitzungen und 2 Workshops von insgesamt 1,5 Tagen ab, der Anlageausschuss 10 Sitzungen. Der Prüfungs- und Vorsorgeausschuss traf sich 2023 zu 5 Sitzungen. 2023 fand eine Delegiertenversammlung statt. Die Delegierten hatten die Möglichkeit, vor Ort oder virtuell an der Veranstaltung teilzunehmen.

 

Entschädigungen

Entschädigungspolitik

Abhängig von der Funktion im Vorstand werden eine pauschale Entschädigung sowie zusätzlich ein Sitzungsgeld ausgerichtet. Letzteres beträgt pro halbtägige Sitzung 500 Franken, für Sitzungsleiter jeweils das Doppelte. Die Anzahl Sitzungen und damit das Total der Entschädigungen bewegen sich für 2023 im Rahmen des Vorjahres.

 

Seit 1. Januar 2021 richtet die APK generell keine Bonuszahlungen aus.

 

Verhaltenskodex

Mit der Umsetzung der Bestimmungen der ASIP-Charta wird die Einhaltung der Loyalitäts- und Integritätsvorschriften des BVG (Art. 48f–l BVV 2) sichergestellt. Die ASIP-Charta und deren Fachrichtlinie sind ein für alle ASIP-Mitglieder verbindlicher Verhaltenskodex. Jedes ASIP-Mitglied, so auch die APK, verpflichtet sich, für die Einhaltung der Grundsätze besorgt zu sein. Die APK hat den unterstellten Personenkreis, den Geltungsbereich und die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen im Reglement über die Umsetzung der ASIP-Charta festgelegt. Alle Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Ausschüsse sowie die Mitarbeitenden der APK bestätigen jährlich die Einhaltung des Reglements zur Umsetzung der ASIP-Charta. Entgeltliche Nebenbeschäftigungen, externe Funktionen sowie öffentliche Ämter sind für Mitarbeitende bewilligungspflichtig.

 

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