Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Die APK erwirtschaftete im vergangenen Jahr eine Rendite von –8,01 Prozent (nach Kosten). Dieses Ergebnis liegt leicht unter der Benchmark der APK-Anlagestrategie (–7,96 Prozent). Im Vergleich zur durchschnittlichen Jahresperformance des UBS-Pensionskassenbarometers (–9,57 Prozent) sowie des Credit Suisse Pensionskassenindex (–10,11 Prozent) konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden. Zum negativen Resultat beigetragen haben vor allem die Anlagekategorien Aktien und Obligationen. Das Vermögen der APK per Jahresende beträgt 12,0 Mia. Franken und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,1 Mia. Franken gesunken.
Der BVG-Deckungsgrad per 31. Dezember 2022 beträgt 98,1 Prozent – gegenüber dem Vorjahr ist er damit um 10,2 Prozentpunkte tiefer. Die finanzielle Risikofähigkeit der APK ist weiterhin nur teilweise gegeben, da sie erst mit vollständig gebildeter Wertschwankungsreserve erreicht wird. Der Deckungsgrad ist stärker gesunken als die Performance, weil aus dem Anlageertrag der gesamte Zinsaufwand für die Vorsorgekapitalien und die technischen Rückstellungen zu finanzieren ist. Die administrativen Verwaltungskosten werden seit diesem Jahr nicht mehr aus dem Anlageertrag finanziert, sondern aus den Risikobeiträgen. Die Vorsorgekapitalien der Versicherten wurden im Berichtsjahr mit 1,5 Prozent verzinst, und zusätzlich wurde dem Vorsorgekapital die Hälfte der APK-Gutschrift 2022 von 1,25 Prozent gutgeschrieben. Die Vorsorgekapitalien der Rentnerinnen und Rentner beinhalten ein Zinsversprechen von jährlich 2,25 Prozent.
Aufgrund der steigenden Zinsen ist die erwartete Rendite ebenfalls deutlich gestiegen, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass die geringe Unterdeckung ohne weitere Massnahmen mit den künftigen Anlageerträgen behoben werden kann.
Die APK hat sich das strategische Ziel gesetzt, ihre Immobilienanlagen weiter zu diversifizieren und das bestehende Portfolio weiterzuentwickeln. In der Pensimo Management AG (Pensimo) hat sie dafür eine ideale Partnerin gefunden. Pensimo betreut mit ihren vier Anlagestiftungen bereits heute schweizweit grosse Immobilienbestände im Auftrag einer Reihe von namhaften Schweizer Pensionskassen. Durch die Sacheinlage der direkt gehaltenen Immobilien mit einem Wert von über 800 Mio. Franken in die Immobilien-Anlagestiftung Turidomus per 1. Juli 2022 kann das Immobilienportfolio der APK im Verbund langfristig und nachhaltig weiterentwickelt werden. Eine Sacheinlage ist nicht mit einem Verkauf zu verwechseln, sondern als Tausch der direkt gehaltenen Immobilien gegen indirekte Beteiligungen an der Anlagestiftung Turidomus zu verstehen. Mit einem Sitz im Stiftungsrat der Anlagestiftung Turidomus und künftig auch als Aktionärin von Pensimo kann sich die APK aktiv an der strategischen Weiterentwicklung beteiligen. Neben der APK zählen andere grosse Pensionskassen wie beispielsweise die Pensionskasse der Stadt Zürich oder jene der Post zu den Anlegerinnen bei Turidomus.
Dieses Immobiliengeschäft bringt für alle Seiten Vorteile. Turidomus ist bislang im Kanton Aargau eher unterinvestiert und kann ihr Immobilienportfolio durch die Sacheinlage in der Region deutlich ausbauen. Die APK kann im Gegenzug ihr Immobilienportfolio landesweit besser diversifizieren. Zudem stärkt die Diversifikation die Stabilität des APK-Anlageportfolios. Die Versicherten der APK profitieren von dieser Ausgangslage, da Turidomus in der Vergangenheit sehr gute Er-gebnisse auf ihren Immobilienanlagen erzielen konnte – und dies im Marktvergleich bei äusserst tiefen Kosten.
Der Zusammenschluss mit Turidomus bringt langfristig auch Vorteile für die Mieterinnen und Mieter der ehemaligen APK-Liegenschaften. Die Anlagestiftung verfügt insbesondere im Bereich der Digitalisierung, aber auch hinsichtlich Entwicklung und Sanierung von Liegenschaften über die kritische Grösse und das Know-how, um diese Themen professionell und zukunftsgerichtet voranzutreiben. Auch in den zunehmend wichtigen Bereichen der Nachhaltigkeit verfügt Pensimo über die Ressourcen und das spezifische Wissen, um Angelegenheiten wie CO₂-Reduktion, Versorgung mit erneuerbaren Energien, nachhaltige Baustoffe, E-Mobilität und Elektrifizierung von Parkplätzen, umwelt- und sozialverträgliche Sanierungen oder Biodiversität anzupacken. Zudem nimmt die Pensimo-Gruppe auch die gesellschaftliche Verantwortung wahr in Bezug auf soziale Vielfalt in den Siedlungen, kulturelle Werte in der Architektur, Städtebau und Aussenraumgestaltung.
Die regionale Verankerung des Immobilienmanagements wird trotz der Übertragung des APK-Immobilienportfolios an Turidomus beibehalten und verstärkt. Im Rahmen des Immobilienge-schäfts übernimmt die neu gegründete Regimo Aarau die Bewirtschaftung der APK-Liegenschaften. Dank diesem regionalen Fokus und der Integration eines grossen Teils des APK-Immobilienteams in die Regimo Aarau kann die gute Betreuung der Mieterinnen und Mieter beibehalten und weiter ausgebaut werden. Die Regimo Aarau ist eine 100-prozentige Tochter von Pensimo. Die beiden Partnerinnen APK und Pensimo stehen für Sicherheit, Transparenz, Stabilität und Langfristigkeit: Die APK besteht seit mehr als 100 Jahren, die mit der Geschäftsführung der Anlagestiftung Turidomus beauftragte Pensimo Management AG wurde vor 80 Jahren gegründet. Beide Parteien sind überzeugt, gemeinsam einen langfristigen Mehrwert für die Versicherten, für Rentnerinnen und Rentner sowie für weitere Anspruchsgruppen zu schaffen.
Die APK hat bislang grosse Freizügigkeitsleistungen beim Eintritt in die APK auf das Zusatzsparkonto gebucht oder zurückgewiesen. Seit dem 1. Januar 2023 werden neu die vollen Freizügigkeitsleistungen angenommen und dem Sparguthaben gutgeschrieben. Das Zusatzsparkonto wird künftig nur noch verwendet, um Kürzungen beim vorzeitigen Altersrücktritt auszufinanzieren. Dabei ist zu beachten, dass bei einem solchen Einkauf in das Zusatzsparkonto Leistungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben gekürzt werden können. Dies geschieht, wenn Versicherte wider Erwarten länger arbeiten und die frühzeitige Pensionierung nicht wie geplant antreten. Sofern Einkaufsmöglichkeiten bestehen, werden erstmals ab Ende dieses Jahres bestehende Zusatzsparkonten auf das reglementarische Sparguthaben umgebucht.
Am 1. Juli 2022 ist die vom Volk angenommene Vorlage «Ehe für alle» in Kraft getreten. Damit können bestehende eingetragene Partnerschaften in eine Ehe umgewandelt werden. Es können keine neuen eingetragenen Partnerschaften geschlossen werden, da nun die Möglichkeit der Ehe offensteht. Bestehenden eingetragenen Partnerschaften wird im Reglement mit einer Übergangsbestimmung Rechnung getragen.
Dies ist eine verkürzte Onlineversion. Den kompletten Inhalt zum Abschnitt "Geschäftsjahr 2022" finden Sie im PDF.