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23.12.2024

Rententeuerung

Die laufenden Renten bleiben 2025 unverändert.

Die APK prüft jährlich, ob die laufenden Renten an die Preisentwicklung angepasst werden können. Sie muss dabei laut Artikel 36 BVG die finanziellen Möglichkeiten berücksichtigen. Solange die notwendige Wertschwankungsreserve nicht besteht, sieht auch das Pensionskassendekret keine Anpassung der laufenden Renten an die Preisentwicklung vor. Der Vorstand der APK hat daher beschlossen, dass 2025 die laufenden Renten nicht erhöht werden.