Die APK prüft jährlich, ob die laufenden Renten an die Preisentwicklung angepasst werden können. Sie muss dabei laut Artikel 36 BVG die finanziellen Möglichkeiten berücksichtigen. Solange die notwendige Wertschwankungsreserve nicht besteht, sieht auch das Pensionskassendekret keine Anpassung der laufenden Renten an die Preisentwicklung vor. Der Vorstand der APK hat daher beschlossen, dass 2025 die laufenden Renten nicht erhöht werden.
Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)