Freiwilliges Sparen - APK
 
 

6 = Freiwilliges Sparen

Seit 1. Januar 2019 haben die meisten Versicherten mit einem Mindestalter von 25 Jahren die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis zusätzlich Sparbeiträge zu leisten. Das freiwillige Sparen, wenn vom Arbeitgeber vorgesehen, ist im Vorsorgeplan geregelt. Einige Vorsorgepläne ermöglichen das freiwillige Sparen bereits ab dem 20. Lebensjahr. Die entsprechende Information auf dem Vorsorgeausweis erscheint nur, wenn sich die versicherte Person dafür angemeldet hat und der Vorsorgeplan des Arbeitgebers freiwilliges Sparen vorsieht. Weitere Informationen zum freiwilligen Sparen finden Sie hier.