Waisenrente - APK
 
 

19 = Waisenrente

Die Höhe der Waisenrente ist in Prozenten der vollen Invalidenrente definiert. Der Anspruch erlischt mit der Vollendung des 18. Altersjahres. Für Waisen, die sich noch in Ausbildung befinden oder zu mindestens 70 % invalid sind, bleibt der Anspruch jedoch längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahres bestehen.