Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Die Höhe der Waisenrente ist in Prozenten der vollen Invalidenrente definiert. Der Anspruch erlischt mit der Vollendung des 18. Altersjahres. Für Waisen, die sich noch in Ausbildung befinden oder zu mindestens 70 % invalid sind, bleibt der Anspruch jedoch längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahres bestehen.