Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Die Höhe des Koordinationsabzugs ist im Vorsorgeplan geregelt. Mit dem Koordinationsabzug wird berücksichtigt, dass ein Teil Ihres Einkommens bereits durch die 1. Säule (AHV/IV) versichert ist.